Verbrauchsteuern

Die Verbrauchsteuern gehören zu den indirekten Steuern, welche den Verbrauch bestimmter Dienstleistungen und Güter auflasten. Mit anderen Worten zahlst du die Verbrauchsteuer, sofern du einzelne Waren oder Dienstleistungen, die der Gesetzgeber ausgewählt hat, verwendest.

 

Typische Verbrauchsteuern

Zu den typischen Verbrauchsteuern gehören:

  • Biersteuer
  • Alkoholsteuer (früher Branntweinsteuer genannt)
  • Alkopopsteuer
  • Schaumweinsteuer
  • Kaffeesteuer
  • Mineralölsteuer
  • Tabaksteuer
  • Stromsteuer
  • Energiesteuer
  • Zwischenerzeugnissteuer

 

Verbrauchsteuer

 

Aufgegebene Verbrauchsteuern:

  • Zuckersteuer
  • Salzsteuer
  • Teesteuer
  • Spielkartensteuer
  • Kernbrennstoffsteuer
  • Essigsäuresteuer
  • Zündwarensteuer
  • Leuchtmittelsteuer

Die Verbrauchsteuer wird grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet erhoben, mit nur 2 Ausnahmen. In Helgoland und Büsingen bleibt die Verbrauchsteuer dir erspart.

 

Sonstige Verbrauchsteuern

Bund und Länder teilen sich in der Regel die Einfuhrumsatzsteuer. Die Biersteuer steht allerdings den Ländern vollständig zu.

Die Verbrauchersteuern fallen grundsätzlich auch auf der kommunalen Ebene an. Unter Verbrauchsteuern der kommunalen Ebene kannst du in etwa Getränkesteuer, die Gemeindesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer oder die Zweitwohnsitzsteuer verstehen.

 

Sonderfälle der Verbrauchsteuer

Die Umsatzsteuer zählt zu den Sonderfällen, da sie unter gesetzlicher Betrachtung als Verkehrsteuer zu sehen ist. Betrachtest du diese jedoch aus dem wirtschaftlichen Aspekt, so kannst du diese als Verbrauchsteuer werten.

Der Wein gehört ebenfalls zu den Sonderfällen. Eigentlich ist der Wein unter der Schaumweinsteuer erfasst, jedoch fällt ein Mindeststeuersatz an. Dieser beträgt 0 EUR.

 

Wer zahlt die Verbrauchsteuern?

Jede*r, der/die Güter in Deutschland erwirbt, zahlt eine Verbrauchsteuer. Die Steuer wird aus diesem Grund als indirekte Steuer bezeichnet, da es für dich als Verbraucher*in nicht offensichtlich ist, dass du diese Steuer zahlst.

Der/Die Hersteller*in kalkuliert die Verbrauchsteuer bereits bei der Produktion mit ein. Die Verbrauchsteuer ist demnach ein großer Teil der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.

 

Wie kannst du eine Doppelbesteuerung bei der Verbrauchsteuer vermeiden?

Du kannst dir die Verbrauchsteuer, die auf Waren in Deutschland entrichtet wurde, erstatten lassen, wenn die Waren anschließend in ein weiteres EU-Land weiter transportiert und dort vertrieben werden.

Um eine Erstattung zu erhalten, musst du als Importeuer*in einen Antrag stellen.

 

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