Umsatzsteuer

Fast jeden Tag zahlst du unbemerkt Steuern. Das klingt erst einmal für viele irritierend, da du zunächst an die bekannte Einkommensteuer denken musst. Im Alltag bezahlst du allerdings sehr häufig die sogenannte Umsatzsteuer. Diese ist eine der häufigsten Steuer, wenn wir uns das Aufkommen ansehen. Die Umsatzsteuer wird des Öfteren Mehrwertsteuer genannt. Wir erklären dir hier, was die Umsatzsteuer ist.

 

Was ist die Umsatzsteuer?

Du hörst meist den Begriff Mehrwertsteuer. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine andere Steuerart, sondern lediglich einen anderen Begriff für die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Umsatzsteuergesetz (UstG) geregelt und definiert. Nicht immer fällt eine Umsatzsteuer an. Während die Umsatzsteuer abgeführt werden muss, kann eine sogenannte Vorsteuer geltend gemacht werden. Unternehmen müssen eine Umsatzsteuererklärung am Jahresende abgeben. Die Restschuld muss binnen eines Monats gezahlt werden. Zudem ist eine Umsatzsteuervoranmeldung nötig.

 

Wann wird die Umsatzsteuer fällig?

Eine Umsatzsteuer wird dann fällig, wenn es sich um eine Lieferung oder Leistung handelt, die im Inland ausgeführt wird und für die ein Unternehmen ein Entgelt erhält. Verbraucht ein Unternehmer Gegenstände des Betriebs entweder für sich selbst oder dessen Familie, redet man von einem Eigenverbrauch. Auch hier wird die Umsatzsteuer fällig. Dasselbe gilt auch, wenn Gegenstände aus Drittländern eingeführt werden.

 

Was sind keine Umsätze nach dem Umsatzsteuergesetz?

Wie wir bereits erläutert haben, fällt die Umsatzsteuer auf Umsätze an. Nach dem Umsatzsteuergesetz handelt es sich bei Erbschaften nicht um Umsätze. Auch das Krankengeld, Kredit- und Geldumsätze sind keine Umsätze im Sinne des UstG.

 

Wer trägt die Umsatzsteuer?

Wir haben bereits knapp erläutert, wann die Umsatzsteuer anfällt und dass die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die Frage, wer am Ende die Umsatzsteuer tatsächlich trägt, bleibt dabei allerdings bestehen. Als Endverbraucher musst du alleine die Umsatzsteuer tragen. Die Konsumenten bezahlen demnach die Umsatzsteuer, wenn eine Ware gekauft wurde. Auf der Rechnung wird die Umsatzsteuer explizit ausgezeichnet.

Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten. Wenn ein Konsument die Umsatzsteuer bezahlt hat, muss das Unternehmen diese auch abführen. Zuvor hat das Unternehmen bereits die Vorsteuer bezahlt. Diese kann das Unternehmen dann geltend machen, sodass die Zahllast an das Finanzamt lediglich die Differenz ist. Dadurch soll das Unternehmen keine zusätzliche Belastung haben.

 

Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

In der Regel ist jedes Unternehmen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Die eingehobene Umsatzsteuer wird von den Unternehmen dann an das Finanzamt abgeführt. Einige Berufsgruppen wie Ärzte sind nicht dazu verpflichtet. Es gibt auch die Kleinunternehmerregelung. Wird diese bei einem Unternehmen angewendet, so ist dieses Unternehmen nicht umsatzsteuerpflichtig. Da keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden darf, ist die Umsatzsteuer auch nicht zu erheben.

 

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Bei der Steuer handelt es sich in der Regel immer um einen Steuersatz, der auf eine Bemessungsgrundlage angewendet wird. Bei der Umsatzsteuer gibt es zum einen den allgemeinen Steuersatz und zum anderen einen ermäßigten Steuersatz. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz hingegen liegt bei sieben Prozent. Dieser wird überwiegend auf Lebensmittel angewendet. Auch auf Zeitungen und Bücher werden sieben Prozent angesetzt.

 

Beispiel zur Umsatzsteuer

Nehmen wir an, du bist ein Unternehmer, der als Einzelhändler Waren kaufst. Für diese Waren hast du 1.000 EUR netto bezahlt. Du bezahlst demnach 1.190 EUR brutto (19 Prozent MwSt.). Die Umsatzsteuer beträgt dabei 190 EUR. In diesem Beispiel verkaufst du diese Waren dann für einen Wert von 1.500 EUR netto. Dein Bruttoerlös wäre dabei 1.785 EUR. Der Verbraucher hat demnach 285 EUR Umsatzsteuern bezahlt. Da du als Unternehmer die Umsatzsteuer zu den jeweiligen Stichtagen an das Finanzamt abführen musst, kannst du dabei die gezahlte Umsatzsteuer bei der Zahllast berücksichtigen. Demnach liegt die Zahllast an das Finanzamt bei 285 EUR minus 190 EUR. Du führst 95 EUR Umsatzsteuer ab.

 

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