Steuererklärung 2015

Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht, welche sich jedoch oft lohnt, wenn am Ende eine Steuererstattung vom Finanzamt steht.

Dabei muss die Steuererklärung für 2015 spätestens bis zum 31.05.2016 abgegeben werden.

Viele Steuerpflichte quälen sich dabei oft durch komplizierte Steuerprogramme und versuchen selbst die Steuererklärung zu machen.

Einfacher geht es, wenn du professionelle Hilfe suchst.

Dabei können rechtlich befugte Steuerrechtsexperten, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine die Frist zur Abgabe bis zum 31. Dezember verlängern. In Ausnahmefällen bei besonderem Grund ist sogar eine weitere Fristverlängerung möglich, da andernfalls Verspätungszuschläge drohen.

Zur Abgabe der Steuererklärung sind jedoch nicht alle verpflichtet.

Eine Verpflichtung besteht z.B. dann, wenn du einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt hast, bei berufstätigen Ehepartnern, wenn einer die Steuerklasse V oder VI gewählt hat, die Ehepartner das sog. Faktorverfahren gewählt haben, du Elterngeld oder Krankengeld oder eine andere Lohnersatzleistung über 410 € bezogen hast.

In allen anderen Fällen handelt es sich um eine freiwillige Steuererklärung, welche jedoch in den meisten Fällen zu einer erheblichen Erstattung führt.

 

Lohnt es sich die Steuererklärung 2015 zu machen?

Allerdings glaubt jeder dritte Deutsche, dass sich das für ihn nicht lohne *.

Doch die Steuer 2015 zu machen lohnt sich! Denn nach Angaben der Stiftung Warentest Finanztest verlieren Steuerbürger, die keine Steuererklärung abgeben, nach statistischen Erhebungen jährlich einen durchschnittlichen Erstattungsbetrag von 900,00 EUR.

Dabei sind viele Steuerpflichtige angesichts der Tatsache, dass in den meisten Fällen mit einer Steuererstattung zu rechnen ist, gut beraten, deine Steuererklärung so frühzeitig wie möglich beim Finanzamt einzureichen sowie dich bei der Anfertigung von einem Steuerexperten beraten zu lassen, damit du kein Geld verschenkst.

Dennoch versuchen laut Umfrage des Haufe Entscheider-Panels rund 42 % der Steuerbürger immer noch selbst die Steuererklärung anzufertigen, meist unter Zuhilfenahme einer Steuersoftware. Allerdings ist das Steuersystem angesichts seiner jährlichen Änderungen kompliziert, und viele verschenken daher zahlreiche Absetzungsmöglichkeiten. Nicht selten endet der Steuerpflichtige nach Anschaffung einer Steuersoftware dann dennoch beim Steuerexperten und hätte sich für die Anschaffung der Steuersoftware Zeit und Geld sparen können, da nicht alle Neuerungen und Absetzungsmöglichkeiten erkannt wurden.

Laut Haufe-Umfrage sind 41 % der Befragten mit dem Ausfüllen der Anlage KAP bei Kapitaleinkünften überfordert. 35 % wissen nicht, welche Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar sind.

 

Also am besten gleich die Formulare durch einen Steuerexperten erledigen lassen.

Auch wenn du nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, solltest du nicht zögern eine Steuerrückerstattung prüfen zu lassen. Dies kannst du derzeit auch rückwirkend unproblematisch für die letzten vier Veranlagungszeiträume.

*(Quelle: Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern)

 

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