Spekulationsgeschäfte

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Spekulationsgeschäfte“ mit dem Begriff „privates Veräußerungsgeschäft“ gleichgestellt. Darunter kannst du einen Vorgang verstehen, bei dem verschiedene Wirtschaftsgüter deines Privatvermögens bald nach der Anschaffung von dir wiederverkauft werden.

Seit dem Jahr 1999 wird dafür der Begriff „private Veräußerungsgeschäfte“ verwendet.

 

Wie werden Spekulationsgeschäfte definiert?

Bis 1998 als Spekulationsgeschäft oder als privates Veräußerungsgeschäft ab 1999 werden die

  • Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern innerhalb der Frist

definiert. Dabei müssen die Einkünfte den übrigen Einkunftsarten nicht zugerechnet werden können.

 

Wie werden deine Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und Spekulationsgeschäften versteuert?

Gewinne, die du beim Verkauf von deinen Wirtschaftsgütern innerhalb von festgesetzten Fristen erzielt worden sind, musst du zusätzlich zu deinen Einkünften versteuern.

 

Ist eine Verrechnung mit Verlusten möglich?

Grundsätzlich ist eine Verlustverrechnung möglich. Du kannst die Einkünfte aus deinen privaten Veräußerungsgeschäften mit den Verlusten zusammenrechnen, jedoch gilt es nicht für die anderen Einkunftsarten. Hast du nicht verrechenbare Verluste, so werden diese gesondert festgestellt.

 

Fristen

Du kannst von der Einkommensteuerpflicht ausgehen, sofern

  • Grundstücke oder Immobilien innerhalb von 10 Jahren (früher 2 Jahre) veräußert wurden
  • Andere Wirtschaftsgüter im Laufe eines Jahres (früher 6 Monate) angeschafft und veräußert wurden

Unter „anderen Wirtschaftsgütern“ kannst du alle Wirtschaftsgüter verstehen, die nicht zum täglichen Gebrauch gehören. Das können zum Beispiel Münzen, Briefmarken, Gold oder Kunstgegenstände sein.

Benutzt du „andere Wirtschaftsgüter“ als Einkunftsquelle, so verlängert sich die Frist auf zehn Jahre.

Die kürzeren Fristen gelten für die Geschäfte, die vor dem 01.01.1999 abgeschlossen wurden.

 

Seit 01.01.2009

  • Veräußerst du Wertpapiere, so unterliegen diese der Abgeltungssteuer. Die Spekulationssteuer wird allerdings nicht mehr erhoben.
  • Verkaufst du innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb eine Immobilie, so unterliegt diese der Spekulationsbesteuerung. Wird die Immobilie jedoch zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so sind diese von solcher Besteuerung ausgeschlossen.
  • Für deine Spekulationsgeschäfte wird keine Steuer erhoben, sofern du die Freigrenze von 600 EUR nicht überschreitest.
  • Deine Kapitalerträge werden automatisch mit 25 Prozent Die Steuer wird direkt an der Quelle erhoben. Unter solcher Quelle kannst du eine Bank, Sparkasse etc. verstehen.

 

Spekulationsgeschäfte

 

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