Meistens arbeiten Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen nicht. In vielen Berufen ist das allerdings nicht möglich. So kann in Krankenhäusern oder in der Gastronomie an Sonntagen der Betrieb nicht stillstehen. Auch wenn gesetzlich Sonntagsarbeit nicht üblich ist, können hier Zuschläge steuerfrei bezahlt werden. Wir erklären dir hier, was bei Sonntagsarbeit zu beachten ist.
Was ist Sonntagsarbeit?
Die typischen Arbeitstage für Arbeitnehmer sind von Montag bis Freitag. In anderen Berufen kann eine 6-Tages-Woche ebenfalls vereinbart sein. Dabei ist der Sonntag trotzdem meistens frei. Im Arbeitszeitgesetz wird festgelegt, dass an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden (§9 Arbeitszeitgesetz). Wie eingangs beschrieben gibt es allerdings Berufsfelder bei denen auch eine Sonntagsarbeit üblich ist. Trotzdem darf ein Arbeitnehmer nicht an jedem Sonntag beschäftigt werden, sondern hat Anspruch darauf 15 Sonntage im Jahr frei zu haben. Zudem wird ein Zuschlag meist ausgezahlt.
Wo ist Sonntagsarbeit üblich?
Das Bundesverwaltungsgericht legte bereits fest, dass für bestimmte Berufsfelder kein besonderes Bedürfnis vorliegt, Sonntagsarbeit zu verlangen. Während es im Krankenhaus, bei der Polizei sowie beispielsweise in der Gastronomie üblich ist, dass auch am Sonntag gearbeitet werden muss, so müssen Arbeitnehmer bei öffentlichen Bibliotheken, Videotheken und Lottogesellschaften keine Sonntagsarbeit leisten.
Gibt es einen Anspruch auf Lohnzuschlag?
Zwar wird im Arbeitszeitgesetz geregelt, dass Arbeitnehmer nicht zwangsläufig an Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden, trotzdem gibt es dazu Ausnahmen. Zudem besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am 11.01.2006. Lediglich für Nachtarbeit wurde ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge und Zulagen festgelegt. Trotzdem kann durch den Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder der betrieblichen Übung ein Anspruch entstehen.
Sind Zuschläge für Sonntagsarbeit steuerfrei?
Werden dir Zuschläge neben dem Grundlohn gezahlt, da du am Sonntag, an Feiertagen oder nachts arbeitest, so sind diese Zuschläge steuerfrei. Das gilt allerdings bei Nettolohnvereinbarungen nur, wenn der Zuschlag zusätzlich zum vereinbarten Nettolohn ausgezahlt wird. Zudem muss der Zuschlag so vereinbart sein, dass bestimmte Prozentsätze nicht überschritten werden. So ist der Zuschlag nur dann steuerfrei, wenn er nicht mehr als 50% über dem Grundlohn liegt. Bei der Nachtarbeit dürfen die Zuschläge nicht über 25% ist Grundlohns sein.
Was ist mit Grundlohn gemeint?
Wir haben bereits erklärt, dass der Zuschlag für Sonntagsarbeit steuerfrei ist, wenn der Zuschlag nicht über 50% vom Grundlohn beträgt. Die Frage ist allerdings trotzdem, was mit Grundlohn gemeint ist. Als Arbeitnehmer erhältst du einen Arbeitslohn für deine Leistung innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit. Dieser laufende Arbeitslohn wird auch Grundlohn genannt. Grundsätzlich kannst du diesen in Stundenlohn umrechnen.