Schenkungssteuer

Seit geraumer Zeit wird über die Erbschaftsteuer diskutiert. Klar ist, dass sie nicht gänzlich abgeschafft werden sollte. Doch wie kannst du etwas Wertvolles erhalten, ohne hohe Abgaben zu haben. Diese Frage stellen sich einige Steuerpflichtige. Die wahrscheinlichste Lösung wäre es, wenn die Immobilien oder die Wertgegenstände schon bereits vor dem Todesfall weitergegeben werden. Hier redet man von einer Schenkung. Du solltest allerdings vorsichtig sein, denn wenn du etwas mit einem hohen Wert erhältst, ohne eine Gegenleistung zu vollbringen, fallen möglicherweise Schenkungsteuern an. Was die Schenkungsteuer ist und wie du sie eventuell umgehen kannst, erklären wir dir hier.

 

Was ist der Unterschied zwischen der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer?

Die Schenkung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Paragrafen 516 näher erläutert. Hier wird die Schenkung als eine unentgeltliche Zuwendung definiert, die zwischen Lebenden stattfindet. Somit ist es eine Schenkung, wenn dir jemand einen Teil dessen Vermögens zu Lebzeiten überträgt. Folglich ist bereits der Unterschied zwischen der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer durch die Definition erklärt. Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um die Übertragung von Vermögen und Besitz zwischen einer lebenden Person und einer bereits verstorbenen Person.

Laut der Definition ist die Schenkungsteuer grundlegend von der Erbschaftsteuer zu unterscheiden, trotzdem werden sie im steuerrechtlichen Sinne gleichbehandelt. Somit fallen beide Steuern gleich hoch aus und werden im sogenannten Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) behandelt.

 

Wie hoch ist die Schenkungsteuer?

Die Schenkungsteuer hängt vor allem von der Steuerklasse und dem Betrag ab, der verschenkt wird. Der Schenkungsteuersatz liegt zwischen 7 Prozent und 50 Prozent. Außerdem spielt der Verwandtschaftsgrad zwischen der beschenkten und schenkenden Person eine Rolle. Analog zur Erbschaftsteuer werden bei der Schenkung Begünstigte und Verwandte in 3 Steuerklassen aufgeteilt. Für diese Aufteilung ist das Verwandtschaftsverhältnis ausschlaggebend. Somit ist der Steuersatz geringer, wenn die Verwandtschaft näher ist.

 

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Schenkungsteuer?

Um Steuern zu sparen, wurde auch ein Freibetrag bei der Schenkungsteuer eingeführt. Die Höhe dieses Freibetrags hängt grundsätzlich vom familiären Verhältnis des Schenkenden und des Begünstigten ab. Der Freibetrag bleibt auch beim Überschreiten dauerhaft steuerfrei. Somit ist eine steuerfreie Schenkung möglich. Du kannst aus diesem Grund hohe Schenkungs- und Erbschaftsteuern vermeiden. Alle 10 Jahre kannst du deinen persönlichen Freibetrag in Anspruch nehmen.

 

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