Schenkung

Zu Weihnachten und Geburtstagen freut man sich immer über Geschenke. Wenn sich ein Familienmitglied oder Bekannter Gedanken darüber macht, was einem gefallen könnte, ist es immer schön, unabhängig davon, wie teuer das Geschenk ist. Oftmals verschenken Ältere ihre wertvollen Gegenstände, um später die Erbschaftsteuer zu vermeiden. Was eine Schenkung ist und was du dabei beachten solltest, erklären wir dir hier.

 

Was ist eine Schenkung?

Wenn das Vermögen unter Lebenden übertragen wird, handelt es sich um eine Schenkung. Der Zusatz, dass es sich um Lebende handeln muss, ist wichtig, weil auch das Erben eine Vermögensübertragung ist, nur hier ausgehend von einem verstorbenen Menschen.

 

Was gilt als Schenkung?

Eine Schenkung ist jede spendable Zuwendung, wenn diese unter Lebenden stattfindet und eine Bereicherung ermöglicht. Wird ein ehelicher Güterstand einer Gütergemeinschaft vereinbart, so handelt es sich auch um eine Bereicherung, die der Schenkung zugeordnet werden kann. Zudem wird auch die Abfindung durch den Erbverzicht der Schenkung zugeordnet. Es ist meist etwas verwirrend, wenn der Beschenkte eine Gegenleistung erbringt. In einem solchen Fall wird die Schenkung gemindert, sollte die Gegenleistung bewertbar sein.

 

Musst du die Schenkungsteuer bezahlen?

Viele denken, dass eine Schenkung steuerfrei ist. Das ist allerdings nicht der Fall. Wenn es sich um eine größere Schenkung handelt, so fallen entsprechend Steuern an. Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) findest du die gesetzlichen Regelungen zur Schenkung. Das Prinzip der Schenkungsteuer ist identisch zur Erbschaftsteuer. Auch bei der Schenkungsteuer gibt es drei Steuerklassen und Freibeträge. Der Verwandtschaftsgrad hat dabei Einfluss auf die Höhe des Freibetrags. Trotzdem gelingt es einigen, Steuern durch die Schenkungsteuer zu sparen. Verschenkst du dein Vermögen, so bist nicht du zur Zahlung der Steuer verpflichtet, sondern der Beschenkte.

 

Welche Steuerklassen gibt es?

Je nachdem, in welcher Steuerklasse du bist, kannst du unterschiedliche Freibeträge anwenden. Es gibt insgesamt drei Steuerklassen. Im Paragrafen 15 und 16 ErbStG findest du diese Steuerklassen. Du solltest wissen, dass die Steuer nur auf den Betrag anfällt, der über dem Freibetrag liegt. Das heißt, wenn dein Freibetrag bei 500.000 EUR liegt und du etwas im Wert von 600.000 EUR geschenkt bekommst, fallen auf 100.000 EUR Schenkungsteuer an. Die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer ist der Wert der Schenkung in Euro. Näheres findest du im Paragrafen 19 ErbStG. Der jeweilige Steuersatz wird auf den Wert der Schenkung abzüglich des jeweiligen Freibetrags angewendet. Bei der Steuerklasse I sind die Freibeträge am höchsten und die Steuersätze meistens am niedrigsten.

 

Steuerklasse I

Der Steuerklasse I bist du dann zugeordnet, wenn du von einem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner etwas geschenkt bekommst. Die Nachkommen direkter Linie werden dieser Steuerklasse zugeordnet. Beachte allerdings, dass die Höhe der Freibeträge variiert. Als Ehegatte und Lebenspartner liegt der Freibetrag bei 500.000 EUR. Bei Kindern und Stiefkindern sowie Enkel, bei denen die Eltern bereits verstorben sind, beträgt der Freibetrag 400.000 EUR. Enkel, bei denen die Eltern noch leben, haben einen Freibetrag in Höhe von 200.000 EUR und der Freibetrag von Urenkeln ist in 100.000 EUR hoch. Hier liegen die Steuersätze zwischen sieben und 30 Prozent. Stufenweise erhöht sich der Steuersatz je Wert.

 

Steuerklasse II

Der Steuerklasse II sind sowohl Eltern und Großeltern als auch Geschwister, Nichten und Neffen zugeordnet. Auch Stiefeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder gehören zur Steuerklasse II. Getrennte Lebenspartner und geschiedene Ehegatten sind ebenfalls in der Steuerklasse II. Hier liegt der Freibetrag bei 20.000 EUR. Die Steuersätze bei der Steuerklasse II liegen zwischen 15 und 43 Prozent.

 

Steuerklasse III

Alle anderen werden der Steuerklasse III zugeordnet. Der Freibetrag beträgt ebenfalls 20.000 EUR. Das bedeutet, dass du als Cousin zur Steuerklasse III gehörst. In der Steuerklasse III kannst du mit Steuersätzen zwischen 30 und 50 Prozent rechnen.

 

Was musst du bei einer Schenkung beachten?

Die jeweilige Steuerklasse ist bei einer Schenkung von hoher Bedeutung. Bei der gleichen Höhe der Schenkung kann die Schenkungsteuer unterschiedlich aussehen. Zudem solltest du wissen, dass du dem Finanzamt eine Schenkung mitteilen musst. Der Notar kümmert sich darum, wenn es sich um eine notariell beurkundete Vermögensübertragung handelt. Beim Freibetrag gibt es eine 10-Jahresfrist, die du beachten solltest. So kannst du deinen Freibetrag nach der 10-Jahresfrist erneut ausreizen. Liegt demnach beispielsweise der Wert der Schenkung bei 1.000.000 EUR und es handelt sich um eine Schenkung eines Elternteils an das Kind, so kann zunächst der Freibetrag von 500.000 EUR ausgereizt werden und nach 10 Jahren die restlichen 500.000 EUR Freibetrag genutzt werden. Dadurch würde man Steuern sparen können. Würde man die gesamte Summe verschenken, würden auf 500.000 EUR Schenkungsteuer anfallen. Da die Kinder in die Steuerklasse I fallen, liegt der Steuersatz bei 15 Prozent. Es müssten 75.000 EUR Steuern bezahlt werden.

 

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