Unter dem Begriff Rente kannst du dir ein regelmäßiges Einkommen, das ohne Gegenleistung erzielt wird, vorstellen. Wie sich Rente und Pension unterscheiden und was du wissen musst, erzählen wir dir hier.
Was ist der Unterschied zwischen der Rente und einer Pension?
In beiden Fällen handelt es sich um eine Art der Altersvorsorge. Als Arbeitnehmer*in erhältst du eine Rente, wenn du in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Als Beamte*in bekommst du eine Pension, sofern du das Pensionsalter erreicht hast. Hast du sowohl als Angestellte*r als auch als Beamter*in gearbeitet, so kannst du neben deiner Pension auch eine Rente beziehen.
Eine Rente wird nach den in dem in den Arbeitsjahren erzielten Einkommen berechnet. Die Pension richtet sich nach deinem letzten Einkommen. Die Höhe deiner Pension kann maximal bei 75 Prozent des letzten Einkommens liegen, die Rente hingegen liegt derzeit bei nur 48 Prozent.
Deine Pensionseinkünfte sind einkommenssteuerpflichtig. Bei den gesetzlichen Renten läuft aktuell die Umstellung des Alterseinkünftegesetzes für die Besteuerung der Renten. Jährlich steigt der abgabenpflichtige Teil deiner Rente um zwei Prozent. Bis 2040 sollte die Rente komplett versteuert werden.
Sowohl bei einer Rente als auch bei der Pension musst du für deine Krankenversicherungsbeiträge selbst aufkommen.
Unterschiedlich zu den Rentnern bekommen Pensionäre zurzeit noch ein Weihnachtsgeld.
Steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen
1. Renten
Bei der Besteuerung von Renten musst du zwischen Leibrenten und Zeitrenten unterscheiden.
- Leibrente: Bei den Leibrenten handelt es sich um gleichbleibende Bezüge, die in der Regel auf Lebenszeit ausgezahlt werden. Vor 2005 waren die Renten steuerfrei. Seit dieser Zeit wurde eine schrittweise Umstellung des Rentensystems in die Wege geleitet. Jährlich ist der Besteuerungsanteil deiner Rente um 2 Prozent Seit 2021 und bis 2040 soll die jährliche Steigerung nur 1 Prozent betragen. Bis 2040 soll die Renten zu 100 Prozent besteuert werden. Deine Rente wird nur im ersten Jahr mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Ab dem zweiten Jahr wird deine Rente komplett nach Abzug des Rentenfreibetrags steuerpflichtig. Der Rentenfreibetrag ergibt sich aus dem Unterschied zwischen deinem ersten kompletten Jahresbetrag und dem Besteuerungsanteil.
- Zeitrente: Eine Zeitrente hat für gewöhnlich einen Fristablauf. Eine Zeitrente wird in voller Höhe besteuert.
2. Pensionen
Pensionen sind grundsätzlich in voller Höhe zu versteuern und gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dein*e ehemalige*r Arbeitgeber*in behält die monatliche Lohnsteuer. Deine Pensionszahlungen gibst du abschließend in die Anlage N deiner Steuererklärung ein.