Durch die Covid-19-Pandemie wurde das Reisen immer als eine Unsicherheit dargestellt. Zum Beginn dieser Zeit konnten Reise nicht angetreten werden. Der langersehnte und geplante Urlaub fiel ins Wasser. Wann und ob die Reisekosten erstattet werden konnten, war in vielen Fällen unklar. Da lohnt es sich, wenn man vorab gewisse Vorkehrungen trifft und auch eine Reiserücktrittsversicherung abschließt. Was das genau ist, erklären wir dir hier.
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Wenn du eine Reise planst, solltest du eine Reiserücktrittsversicherung in Betracht ziehen. Es besteht immer das Risiko, dass du aus irgendwelchen Gründen die Reise absagen musst. Dadurch können für dich sehr hohe Kosten entstehen, weswegen die Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein kann. Wenn du die möglichen Stornokosten betrachtest, sind die Beiträge zur Versicherung durchaus geringer.
Was ist ein Rücktritt?
Solltest du dich vor der Reise für einen Rücktritt entscheiden, springt die Reiserücktrittsversicherung entweder komplett oder zumindest teilweise für die Reisekosten ein. Damit die Versicherung diese Kosten übernimmt, musst du Gründe angeben, warum du die Reise nicht antrittst. Die Versicherung akzeptiert beispielsweise einen Rücktritt aufgrund einer Krankheit. Auch ein Unfall und eine Schwangerschaft sind mögliche Gründe für einen Rücktritt.
Du erhältst eine Erstattung, auch wenn du sehr kurzfristig vor dem Reiseantritt absagst.
Wie viel kostet die Reiserücktrittsversicherung?
Grundsätzlich richten sich die Kosten der Versicherung an dem Preis der Reise. Bei einem günstigeren Urlaub musst du auch nur geringere Beiträge bezahlen.
Allianz Travel Reiserücktritt – falls Sie nicht reisen können, übernehmen wir Ihre Kosten. Jetzt online abschließen!*
Kannst du die Versicherungskosten steuerlich absetzen?
Du weißt bereits, dass du einige Versicherungsbeiträge geltend machen lassen kannst. Für manche Versicherung ist das allerdings nicht möglich. So musst du unterscheiden, ob es sich um eine private oder berufliche Reise handelt. Bei privaten Reisen kannst du grundsätzlich die Versicherungsbeiträge nicht steuerlich absetzen.
Anders sieht das bei beruflichen Dienstreisen aus. Solltest du aus einer beruflichen Veranlassung die Reise antreten, so kannst du die Beiträge zur Reiserücktrittsversicherung im Bereich der Reisenebenkosten aufführen. Für das Unternehmen stellen diese Kosten auch Betriebskosten dar.
Als Betriebsausgabe kannst du diese Kosten allerdings nur absetzen, wenn die Reise beruflich oder geschäftlich bedingt ist.
In manchen Betrieben ist es nicht üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung übernimmt. Solltest du als Arbeitnehmer freiwillig eine solche Versicherung abschließen, dann kannst du die Kosten auch als Werbungskosten steuerlich berücksichtigen.
Da es auch vorkommen kann, dass du die Reiserücktrittversicherung in Kombination mit anderen Versicherungen abschließt, solltest du diese aufschlüsseln.
Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuer machen
Jetzt Steuererklärung beauftragen!