Im Alltag kommt des öfteren auch das Thema Rauchen auf. Neben den gesundheitlichen Diskussionen kommen auch Arbeitsrechtliche ins Spiel. Viele Nichtraucher verstehen nicht, warum Raucher eine eigene Raucherpause benötigen, während Raucher nicht verstehen, warum eine Raucherpause Probleme bereiten kann. Grundsätzlich gibt es arbeitsrechtlich auch einige Regelungen, was die Raucherpausen angeht. Wir klären auf!
Was ist eine Raucherpause?
Es gibt einige Raucher, die immer wieder versuchen, mit dem Rauchen aufzuhören. Die Beweggründe sind in der Regel vor allem die gesundheitlichen Folgen des Rauchens. Gleichzeitig wollen auch einige aufhören, da sie dafür nicht immer vor die Türe wollen. Wieder andere wollen diese Raucherpausen, um kurz verschnaufen zu können.
Dabei berichten einige, dass Zigaretten beim Stress auf der Arbeit helfen, auch wenn die gesundheitlichen Folgen gravierend sind. Auf der Arbeit kann man natürlich nicht einfach am Arbeitsplatz im Büro rauchen. Hier müssen sich die Raucher auch zum Schutz ihrer Kollegen vom Arbeitsplatz entfernen und im Freien rauchen. Dies wird auch Raucherpause genannt.
Werden die Raucherpausen als Arbeitszeit betrachtet?
Jeder Arbeitnehmer muss Erholungspausen einnehmen. Wenn du einige Stunden bereits gearbeitet hast, musst du gesetzlich auch eine Pause einlegen. Laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hast du ein Anrecht auf täglich 30 Minuten Pause, wenn du bis zu neun Stunden am Tag arbeitest. Bei über neun Stunden ist die Pause auf 45 Minuten angesetzt. Bei dieser Pause wird dir nicht vorgeschrieben, was du in dieser Zeit machst und wo du dich aufhältst. Demnach kannst du auch diese Pause als Raucherpause verwenden.
Da viele Raucher die Raucherpausen über den Arbeitstag verteilt nehmen wollen, musst du dich bezüglich regelmäßiger Unterbrechungen der Arbeitstätigkeit an die Anweisungen deines Vorgesetzten halten. Das bedeutet für dich, dass du mit deinem Arbeitgeber ausmachen musst, ob du zwischendurch Raucherpausen einlegen kannst oder ob du bis zur Mittagspause damit warten musst.
Hast du Anspruch auf eine Raucherpause?
Wie bereits erläutert, hast du Anspruch auf eine Erholungspause. Diese Erholungspause kannst du als Raucherpause nutzen. Gleichzeitig gibt es allerdings keinen Anspruch, regelmäßig die Arbeitstätigkeit zu unterbrechen, um eine Raucherpause einzulegen. Hier musst du dich an den Vorgaben deines Vorgesetzten halten. Arbeitsrechtlich müssen Raucherpausen jedoch nachgeholt werden, da diese nicht zur Arbeitszeit zählen. Das bedeutet, dass dein Arbeitstag dadurch länger werden kann.
Können Raucherpausen untersagt werden?
Jeder weiß, dass das Rauchen eine Sucht ist. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber auch die Rechte der Nichtraucher schützen. Durch diese Verpflichtung kann der Arbeitgeber auch das Rauchen in der Arbeitszeit untersagen. In der Regel akzeptieren viele Chefs die Raucherpausen. Manche Betriebe bieten für Raucher auch separate und verschließbare Raucherräume an, damit die Arbeitgeber nicht vor der Türe rauchen müssen.
Kannst du aufgrund von Raucherpausen abgemahnt oder gekündigt werden?
Viele Streitereien bezüglich Raucherpausen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auch vor Gericht landen. Grundsätzlich solltest du wissen, dass du die Regelungen an deinem Arbeitsplatz achten musst. Demnach riskierst du deinen Job, wenn du die Vorgaben des Unternehmens bezüglich Raucherpausen missachtest. Dasselbe gilt, wenn du dich dem Rauchverbot am Arbeitsplatz widersetzt. Bevor du jedoch gekündigt wirst, erhältst du in der Regel zunächst eine Abmahnung, um dich auf das Fehlverhalten hinzuweisen. Hier wird in der Regel die Kündigung angedroht. Bei Wiederholung kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen.