Wenn es um die Haftung geht, werden viele Gesellschafter hellhörig. Der Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen. Meistens ist es jedoch schwer zu erkennen, was zu dem Betriebsvermögen und was zum Privatvermögen gehört. Wir klären dich auf.
Was ist Privatvermögen?
Eine Definition des Privatvermögens wird im Handelsrecht nicht aufgeführt, trotzdem wird es im Paragrafen 264c Absatz 3 Satz 1 des HGBs unter „sonstigen Vermögen der Gesellschafter“ erwähnt. Dadurch, dass das Privatvermögen das Gegenstück zum Betriebsvermögen darstellt, ist eine genauere Definition nicht notwendig. Alle Vermögensgegenstände, welche kein Betriebsvermögen darstellen, gehören hierzu. Zudem lässt sich eine Unterteilung zwischen gewillkürtes und notwendiges Privatvermögen erkennen.
Außerhalb des Gesellschaftsrechts ist das Privatvermögen auch das Vermögen, welches im Eigentum des Privathaushalts steht, wenn es ausschließlich zur privaten Lebensführung dient. Beispiele hierfür sind Kraftfahrzeuge sowie Wohnimmobilien, Geldvermögen und der Hausrat.
Was ist das gewillkürte Privatvermögen?
Hierunter kannst du Wirtschaftsgüter verstehen, die zur Förderung des Betriebs objektiv geeignet wären. Subjektiv betrachtet, sollen diese Wirtschaftsgüter nicht zum Betriebsvermögen bestimmt sein. Ein Beispiel hierfür sind Wertpapiere, wenn diese dem Privatvermögen zugeordnet werden, welche privat und betrieblich genutzt werden können.
Was ist das notwendige Privatvermögen?
Notwendiges Privatvermögen sind ebenfalls Wirtschaftsgüter, im Gegensatz zum gewillkürten Privatvermögen haben diese jedoch keinen funktionalen Bezug zum Betrieb, welcher dafür anerkannt wird. Dazu ist zu sagen, dass es sich um notwendiges Privatvermögen handelt, wenn es Wirtschaftsgüter sind, die zu mehr als 90 Prozent einem außerbetrieblichen Zweck dienen. Hierunter kannst du dir Wirtschaftsgüter vorstellen, die zur privaten Lebensführung des Unternehmers und dessen Angehörigen genutzt werden.
Wofür gibt es das Privatvermögen?
Es gibt unterschiedliche Rechtsformen, die auch die Haftung der Gesellschafter erklären. Wenn ein Gesellschafter persönlich haftet, dann haftet er auch mit dem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden.
Worin liegt der Unterschied zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen?
Was Privatvermögen und was Betriebsvermögen ist, kann aus den allgemeinen Grundsätzen des R 4.2 Absatz 1 des EStR und der aufgelisteten BFH-Rechtsprechung in H 4.2 (1) EStR entnommen werden.
Bei Betriebsvermögen sind neben den positiven aktiven Wirtschaftsgütern auch die negativen passiven Wirtschaftsgüter gemeint, weswegen auch Rückstellungen und Verbindlichkeiten dem zugeordnet werden. Der wichtige Grundsatz der Unteilbarkeit von Wirtschaftsgütern wird auch bei der Zuordnung von Privatvermögen und Betriebsvermögen angewendet. Folglich kann ein Wirtschaftsgut entweder vollständig und 100 Prozent ein Privatvermögen sein oder vollständig und 100 Prozent ein Betriebsvermögen sein. Wenn du ein Pkw zu 60 Prozent betrieblich nutzt, musst du es zu 100 Prozent aktivieren. Bei Grundstücken gilt dieser Grundsatz nicht. In diesen Fällen wird der Grundsatz der Teilbarkeit angewendet.