Pflichtversicherungen

In jüngster Zeit wurden Versicherungen immer wichtiger. In den Medien werden dir Zusatzversicherungen und andere private Versicherungen vorgeschlagen. Doch es gibt einige Versicherungen, die für dich Pflicht sind. Welche Pflichtversicherungen für dich wichtig sind, erklären wir dir hier.

 

Was sind Pflichtversicherungen?

Wie es der Name schon sagt, handelt es sich bei der Pflichtversicherung um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Daraus lässt sich ableiten, dass es Versicherungen gibt, die du auch freiwillig abschließen kannst.

 

Welche gibt es?

In Deutschland gibt es einige Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Als Arbeitnehmer kennst du vor allem die Sozialversicherungen. Du selbst musst dich nicht darum kümmern. In der Regel führt dein Arbeitgeber diese Versicherungsbeiträge wie bei der Lohnsteuer automatisch ab. Zu den Sozialversicherungen gehören:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung

Besitzt du ein Auto, so musst du in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Kein Auto in Deutschland kann ohne Haftpflichtversicherung im Verkehr unterwegs sein. Ob du eine Voll- oder Teilkaskoversicherung zusätzlich hast, liegt bei dir.

In Form einer IT-Haftpflichtversicherung ist in manchen Fällen eine Berufshaftpflichtversicherung nötig.

 

Musst du alle Pflichtversicherungen abschließen?

Grundsätzlich ist zwischen einer Zwangsmitgliedschaft und der Pflicht zum Abschluss zu unterscheiden. Sortiert man diese Versicherungen nun, so gehören die Sozialversicherungen zu den Zwangsmitgliedschaften. Wohingegen eine Pflicht besteht, der Berufshaftpflichtversicherung, der Jagdhaftpflicht- und der Kfz-Haftpflichtversicherung beizutreten.

 

Wann gilt die Pflichtversicherung?

Wenn du mal als Werkstudent gearbeitet hast, weißt du, dass du da nicht alle Versicherungsbeiträge vollständig bezahlen musst. Grundsätzlich gilt, dass du dann die Sozialversicherung bezahlen musst, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübst. Demnach musst du Abgaben und die Steuern bezahlen. Als Arbeitnehmer musst du dir keine Gedanken machen. Dein Arbeitgeber berechnet den Beitrag und führt ihn an die Institutionen ab. Als Arbeitnehmer bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Es gibt auch Tätigkeiten, bei denen du von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Krankenversicherung wechseln kannst.

 

Was ist die Berufshaftpflichtversicherung?

Auch die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen. Hier wird allerdings von der Berufskammer festgelegt, welche Berufe eine Berufshaftpflichtversicherung haben müssen. In manchen Berufsfeldern kannst du nämlich den Beruf ohne diese Versicherung nicht ausüben. Angestellte im Öffentlichen Dienst wie Soldaten, Lehrer und Pfleger müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Bei den folgenden Berufen benötigt es eine Berufshaftpflichtversicherung:

  • Wirtschaftsprüfer
  • Ärzte
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Apotheker
  • Architekten
  • Finanzanlagevermittler

Auch für Selbständige und Freelancer lohnt sich eine solche Versicherung.

 

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Sobald du ein Fahrzeug erwirbst, benötigst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet nicht, dass du ein Fahrzeug erwerben kannst und du dir dann Gedanken über die Versicherung machst. Schon beim Erwerben des Fahrzeugs ist diese Pflichtversicherung notwendig. Du kannst lediglich zusätzlich noch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen.

 

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze ist die Grenze, über die du kommen musst, um nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben zu müssen. Dabei handelt es sich um die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Übersteigst du diese Grenze, so hast du weitere Entscheidungsmöglichkeiten. Du kannst selbst aussuchen, ob du zur privaten Krankenversicherung wechselst oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleibst.

 

Pflichtversicherungen

 

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