Die Pflege eines Angehörigen bedarf viel Energie. Doch neben der emotionalen Belastung stellt die Pflege auch eine finanzielle Belastung dar. Doch keine Sorge, Pflegekosten kannst du steuerlich absetzen. Was das für dich zu bedeuten hat, erklären wir dir hier.
Kannst du Pflegekosten absetzen?
Die Kosten, die für dich durch die Pflege deiner Angehörigen entstehen, kannst du in deiner Steuererklärung aufführen. Um deine Pflegekosten absetzen zu können, muss es sich bei dem Pflegebedürftigen um einen Verwandten oder einen sehr engen Freund handeln. Zusätzlich müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Entweder der Angehörige wird in deiner Wohnung oder in seiner Wohnung gepflegt. Es ist allerdings auch möglich, wenn der Angehörige in einer Pflegeeinrichtung wie dem Heim untergebracht wird.
Auch die Pflegebedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Hier ist für die Abzugsfähigkeit wichtig, dass dein Angehöriger mindestens die Pflegestufe 4 hat. Es ist auch möglich, wenn er täglich auf fremde Hilfe angewiesen ist und somit bedingt „hilflos“ ist.
Du fragst dich wahrscheinlich, wie du die Pflegebedürftigkeit nachweisen kannst. Hierfür kannst du den Behindertenausweis oder die Bescheinigung der Pflegekasse heranziehen.
Welche Pflegekosten kannst du absetzen?
- Fahrtkosten im Zusammenhang zur Pflege
- Kosten der Pflege durch dich oder dem Pflegepersonal
- Kosten der Pflegevorrichtung (z.B. Prothesen etc.)
- Kosten der Unterbringung (z.B. Pflegeheim)
- Lebensmittelkosten
- Kosten für Medikamente
- Kosten für Kleidung
Wie kannst du die Pflegekosten absetzen?
Steuerlich gehören Pflegekosten zu außergewöhnlichen Belastungen. Hierfür muss zunächst die zumutbare Belastung betrachtet werden. Diese hängt von deinem Einkommen und deinem Familienstand ab. Damit stellt die zumutbare Eigenbelastung die Grenze dar, die bestimmt, welche Pflegekosten von dir getragen werden können. Was du dann tatsächlich absetzen kannst, sind diejenigen privaten Ausgaben, die über deiner zumutbaren Belastung liegen.
Wie kannst du deine Pflegekosten nachweisen?
Kosten können meistens nur abgesetzt werden, wenn du auch Nachweise erbringen kannst. Somit brauchst du Belege und Rechnungen, welche die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nachweisen. Hierzu gehören:
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid der Pflegekasse
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Rechnungen des Pflegepersonals
- Rechnungen über Lebensmittel, Medikamente und Pflegevorrichtungen
Kannst du einen Pflegepauschbetrag nutzen?
Der Pflegepauschbetrag liegt derzeit bei 924 EUR. Du kannst diesen Pauschbetrag nutzen, wenn du Angehörige entweder in deiner Wohnung oder in der Wohnung deiner Angehörigen persönlich gepflegt hast. Auch hier ist es nur möglich, wenn die Person entweder hilflos oder die Pflegestufe 3 hat. Eine weitere Voraussetzung ist, dass du für die Pflege kein Entgelt einnehmen darfst.
Solltest du mit weiteren Personen die Pflege von Angehörigen übernehmen, so darfst du auch vom Pflegepauschbetrag Gebrauch machen. Hier wird dieser Betrag allerdings auf die Pflegenden aufgeteilt und du musst mindestens 10 Prozent der Pflege übernehmen.
Was ist die haushaltsnahe Pflegeleistung?
Solltest du zur Pflege deines Angehörigen einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, so kannst du diese Kosten als sogenannte haushaltsnahe Pflegeleistung steuerlich geltend machen.
Du musst allerdings beachten, dass du nur die Kosten absetzen kannst, die du auch tatsächlich getragen hast. Das bedeutet, dass du keine Kosten geltend machen kannst, die bereits die Pflegekasse übernommen hat. Du kannst 20 Prozent deiner Ausgaben absetzen. Der Maximalbetrag liegt derzeit bei 4.000 EUR.