Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft und eine der Rechtsformen mit solidarischer Haftung der Gesellschafter*innen. Der Zweck einer OHG ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlichen Geschäft gezielt.
Die offene Handelsgesellschaft ist zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss sich im Handelsregister eintragen lassen.
Wie wird eine offene Handelsgesellschaft gegründet?
Eine offene Handelsgesellschaft wird in der Regel von mindestens zwei juristischen oder natürlichen Personen gegründet. Der/Die Gründer*innen müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, die offene Handelsgesellschaft in das Handelsregister eintragen lassen und innerhalb eines Monats nach Betriebsöffnung den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt übermitteln.
Ist ein Mindestkapital notwendig?
Nein, ein Mindestkapital muss nicht vorhanden sein. Die Höhe deines Kapitals kann frei ausgemacht werden. Du und alle weiteren Gesellschafter*innen verfügen gemeinsam über das Vermögen.
Ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig?
Für die Gründung einer OHG ist kein schriftlicher Vertrag erforderlich. Jedoch ist es besser, einen abzuschließen. Bei einem Streit kann ein Vertrag dir helfen. Auch die Banken und deine Geschäftspartner*innen können einen schriftlichen Vertrag sehen wollen.
Wie wird eine offene Handelsgesellschaft besteuert?
Bei einer offenen Handelsgesellschaft müsstest du alle drei Monate die Gewerbesteuer abführen. Die Steuer orientiert sich am Gewinn deiner OHG. Zusätzlich müsstest du die Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen. Jede*r einzelne Gesellschafter*in müsste Einkommensteuer für seinen/ihren Gewinnanteil entrichten. Eine Körperschaftsteuer ist hingegen nicht fällig.
Haftung der Gesellschafter*innen in einer offenen Handelsgesellschaft
Du als Gesellschafter*in haftest unmittelbar und unbeschränkt mit deinem vollen Vermögen (Gesellschafts- und Privatvermögen) für die Schulden der Gesellschaft. Eine Beschränkung gegenüber Dritten ist nicht möglich. Als solche Dritte sind in der Regel Geschäftspartner*innen, Kund*innen, Lieferanten etc. gemeint.
Bei einer offenen Handelsgesellschaft müssen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen vorhanden sein, die solidarisch füreinander haften.
Wenn du als Gesellschafter*in in eine OHG eintrittst, haftest du auch für die bis zu deinem Eintritt entstandenen Schulden bzw. Verbindlichkeiten. Scheidest du als Gesellschafter*in aus, haftest du noch weitere fünf Jahre solidarisch für die unter deiner Beteiligung entstandenen Kosten.
Welche Vor- und Nachteile hat eine offene Handelsgesellschaft?
Zu den Vorteilen zählen:
- Hohe Kreditwürdigkeit
- Kein Mindestkapital
- Kostengünstige Gründung
Nachteile einer offenen Handelsgesellschaft wären allerdings:
- Hohes Risiko
- Verpflichtung zur doppelten Buchführung (massiver Kosten- und Aufwandsfaktor)
- Uneingeschränkte Haftung (auch mit deinem Privatvermögen)
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