Unter Nutzungsdauer kannst du den Zeitraum verstehen, in dem ein Vermögens- bzw. Gebrauchsgegenstand betrieblich genutzt wird oder werden kann. Die Nutzungsdauer wird in der Regel ermittelt, um die Anschaffungskosten von abnutzbaren Gütern geltend zu machen. Die Kosten können nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, es findet eine Abschreibung statt. Diese wird dann über die Nutzungsdauer verteilt.
Welche Nutzungsdauerarten gibt es?
Du kannst zwischen drei Nutzungsdauerarten unterscheiden:
- Wirtschaftliche Nutzungsdauer: Damit ist der Zeitraum der rentablen Nutzung des Wirtschaftsguts gemeint
- Technische Nutzungsdauer: Zeitabschnitt bis zum physischen Verschleiß
- Rechtliche Nutzungsdauer: Zeitraum, während das Wirtschaftsgut eingesetzt werden darf
Welche Wirtschaftsgüter haben eine Nutzungsdauer?
Unterliegt dein Wirtschaftsgut dem körperlichen Verschleiß, so hat es auch eine Nutzungsdauer. Du kannst darunter zum Beispiel Fahrzeuge, Maschinen oder Betriebsausstattung wie Technik, Möbeln etc. verstehen.
Durch die spezifische Nutzungsdauer wird bestimmt, welcher Prozentsatz von einem Wirtschaftsgut jährlich abgeschrieben wird.
AfA-Tabellen
Die Nutzungsdauer für betriebsgewöhnliche Objekte wird von dem Finanzamt für dich in den „AfA-Tabellen“ festgesetzt. Darin sind allgemein verwendbare Anlagegüter aufgelistet. Außerdem gibt es auch noch branchenspezifische „AfA-Tabellen“.
Die Nutzungsdauer aus den AfA-Tabellen ist nicht zwangsläufig bindend. Kannst du nachweisen, dass das Wirtschaftsgut eine kürzere Nutzungsdauer hatte, kann eine individuelle Nutzungsdauer für die Abschreibung eingesetzt werden.
Wirtschaftsgut fehlt in der AfA-Tabelle
Die AfA-Tabellen beinhalten nicht alle Wirtschaftsgüter, die du eventuell abschreiben möchtest. Findest du dein Wirtschaftsgut nicht in der Tabelle, so sollst du ein ähnliches Gut finden und sich an diese Nutzungsdauer orientieren.
Findest du kein ähnliches Gut, dann solltest du die Nutzungsdauer schätzen. Sieht die Finanzbehörde den Zeitraum als zu kurz, wirst du von der Behörde über einen passenden Abschreibungszeitraum informiert.
Gebrauchte Wirtschaftsgüter
Manche Wirtschaftsgüter werden bereits gebraucht gekauft. Für solche Fälle können die amtlichen AfA-Tabellen nicht verwendet werden, da diese von neuen Wirtschaftsgütern ausgehen.
Um die AfA-Tabellen nutzen zu können, müsstest du erst mal Restnutzungsdauer ermitteln. Die Restnutzungsdauer ist die Zeit, indem das Gut im Betrieb noch verwendet wird.
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