Notarkosten

Bei einigen Rechtsgeschäften ist es wichtig, dass ein Notar dieses Geschäft sowohl beglaubigt als auch beurkundet. Damit sind jedoch Kosten verbunden, die in manchen Fällen nicht unerheblich sind. Ob du diese Kosten steuerlich absetzen kannst und was die Tätigkeit eines Notars ist, erklären wir dir hier.

 

Was ist ein Notar?

Grundsätzlich ist ein Notar eine Person, die sowohl unparteiisch als auch unabhängig handelt. Das ist auch eines der entscheidenden Unterschiede zu einem Rechtsanwalt. Die Aufgabe eines Notars besteht darin, Tatsachen, Beweise, aber auch Unterschriften und Rechtsgeschäfte zu beglaubigen und beurkunden.

 

Können Notarkosten steuerlich abgesetzt werden?

Nehmen wir an, du kaufst ein Grundstück oder möchtest es verkaufen. In einem solchen Fall benötigst du einen Notar. Auch bei einem Nachlass und einer Schenkung benötigt es die Beglaubigung eines Notars. Das bedeutet allerdings nicht, dass Notarkosten immer absetzbar sind. Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder die Notarkosten sind Kosten der Lebensführung oder Sie können als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abgesetzt werden.

 

Wann gehören die Notarkosten zu den Kosten der Lebensführung?

Ähnlich wie bei anderen Kosten ist zu unterscheiden, ob es die Kosten privat oder beruflich veranlasst sind. Es handelt sich dann um Kosten der Lebensführung, wenn du beispielsweise ein Haus kaufst, um dieses zu deinen eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Demnach werden die Notarkosten nach Paragraf 12 Nr. 1 EStG zu den Kosten der Lebensführung gezählt und können nicht steuerlich abgesetzt werden. Dasselbe gilt auch bei der Regelung von privaten Vermögensverhältnissen. Das bedeutet, dass du in der Regel die Notarkosten für dein Testament oder für eine Schenkung nicht steuerlich absetzen kannst.

 

Wann können Notarkosten Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben darstellen?

Wir haben bereits geklärt, dass Notarkosten auch Kosten der Lebensführung sein können. In manchen Fällen kannst du Notarkosten allerdings auch steuerlich absetzen. Dabei werden diese als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben in deine Steuererklärung aufgenommen. Das ist dann der Fall, wenn diese Notarkosten mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen. Handelt es sich beispielsweise um ein Vermietungsobjekt in deinem Privatvermögen, so können die anfallenden Notarkosten abgesetzt werden. (Paragraf 9 Abs.1 Satz 1 EStG)

Notarkosten können als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn die Notarkosten bei einem beispielsweise betrieblich genutzten Grundstück entstehen. (Paragraf 4 Abs. 4 EStG)

 

Wann zählen die Notarkosten zu den Anschaffungskosten?

Grundsätzlich können Notarkosten einerseits für die Anschaffung eines Objekts anfallen und andererseits für die Finanzierung eines Wirtschaftsguts. Sobald die Notarkosten entstanden sind, um ein Wirtschaftsgut anzuschaffen, so können diese Kosten den Anschaffungskosten zugeteilt werden. Steuerlich nicht absetzbar ist der Teil der Anschaffungskosten, die auf den Grund und Boden entfallen. Durch die Absetzung für Abnutzung kannst du die Notarkosten geltend machen.

 

Wie sieht es bei Notarkosten für andere Zwecke aus?

Wir haben uns nun grundsätzlich die Regelungen in Bezug auf Gebäude angesehen. Notarkosten können allerdings auch beispielsweise bei einer Gründung einer GmbH entstehen oder auch wenn die Anteile einer GmbH verkaufen. Die Notarkosten in diesem Zusammenhang können den Betriebsausgaben zugeordnet werden. Zudem können diese Kosten auch Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten sein. Demnach können Notarkosten zu diesen Zweck auch angesetzt werden.

 

Notarkosten

 

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