Nachtschicht

Jeder Mensch benötigt genügend Schlaf. Dabei ist es natürlich strittig, wie viele Stunden der Körper tatsächlich benötigt und wie der Schlafrhythmus idealerweise aussieht. Gesetzlich ist die Nachtarbeit geregelt, doch auch für Arbeitgeber sollte die Gesundheit der Mitarbeiter im Vordergrund stehen. Wir erklären dir hier, was bei einer Nachtschicht zu beachten ist.

 

Was ist die Nachtschicht?

Neben den Regelungen zu Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit findest du auch die Vorschriften zur Nachtarbeit im Arbeitszeitgesetz. Hier wurde festgelegt, dass die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr offiziell Nachtzeit ist. Arbeitest du in dieser Zeit mindestens zwei Stunden, so gilt diese Arbeit als Nachtarbeit. Es gibt aber auch Ausnahmen. Bei Bäckereien und Konditoreien wurde die Zeit auf 22 Uhr bis 5 Uhr gesetzt. Musst du Nachtschichten übernehmen, so hast du ein Recht auf Zuschläge. Des Weiteren stehen dir auch zusätzliche freie Tage zu.

 

Welcher Zuschlag steht dir zu?

Grundsätzlich steht dir ein Nachtzuschlag von 25 bis 30 Prozent deines Bruttostundenlohns zu. Dieser kann auch vertraglich vereinbart werden und demnach angepasst sein. Bei der Höhe des Zuschlags ist die Arbeitsbelastung ebenfalls sehr entscheidend. Es wird grundsätzlich unterschieden, ob du dauerhaft Nachtschichten übernehmen musst (Dauernachtschichten) oder es eine wechselnde Schichtarbeit ist. In der Regel hast du einen Anspruch auf 30 Prozent Nachtzuschlag, wenn es sich um Dauernachtschichten handelt, da hier die Belastung deutlich höher ist. Bei Bereitschaftsdienst und wechselnder Schichtarbeit stehen dir 25 Prozent Nachtschichtzulage zu.

 

Wie werden Nachtschichten steuerrechtlich behandelt?

Man spricht oft von steuerfreien Zuschlägen und anderen Zulagen. Damit deine Zuschläge allerdings steuerfrei sind und auch steuerfrei bleiben, dürfen sie bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Bei Arbeitsstunden zwischen 20 und 6 Uhr ist der Zuschlag von bis zu 25 Prozent steuerfrei, wenn die Arbeit noch vor Mitternacht beginnt. Diese Grenze erhöht sich auf 40 Prozent, wenn die Nachtschicht von 0 Uhr bis 4 Uhr ist.

 

Kannst du neben dem Nachtzuschlag auch den Sonntagszuschlag erhalten?

Die Frage ist berechtigt, ob du sowohl den Nachtzuschlag als auch Sonntagszuschlag erhältst, wenn deine Nachtschicht an einem Sonntag beginnt und bis zum Morgen danach verläuft. In diesem Fall kannst du den Nachtzuschlag und den Sonntagszuschlag erhalten. Der Sonntagszuschlag ist steuerfrei bis zur Grenze von 50 Prozent des Grundlohns. Arbeitest du an einem Feiertag, so kannst du auch dann diesen Feiertagszuschlag und den Nachtzuschlag steuerfrei erhalten.

 

Was musst du bei Nachtschichten beachten?

Die Gesundheit der Arbeitnehmer ist für den Gesetzgeber sehr wichtig. Bestimmte Schutzmaßnahmen werden aus diesem Grund getroffen. Du darfst beispielsweise keine Nachtschichten übernehmen, wenn du schwanger bist oder gerade stillst. Auch Jugendliche haben ein Nachtarbeitsverbot. Bei Nachtarbeit sollte die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden beschränkt sein. Du hast Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen, dessen Kosten der Arbeitnehmer übernimmt. Außerdem steht dir betriebliche Weiterbildung zu.

 

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