Das Arbeitszeitgesetz definiert die Nachtzeit als die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr. Arbeitest du während dieser Zeit mehr als zwei Stunden, so kannst du von einer Nachtarbeit ausgehen.
Wie es oft so ist, gibt es auch hier jegliche Ausnahmen. Stehst du unter einem Tarifvertrag, so kann die Nachtzeit mit anderen Zeitspannen definiert werden. Auch für die Konditoreien und Bäckereien gibt es eine Ausnahme: Hier wird die Zeit zwischen 22 und 5 Uhr als Nachtzeit eingesetzt.
Welcher Nachtzuschlag steht dir zu?
Grundsätzlich steht dir ein Zuschlag für die Nachtarbeit in Höhe von 25 bis 30 Prozent deines Bruttostundenlohns zu. Das gilt jedoch nur dann, wenn es im Tarifvertrag nicht alternativ geregelt ist.
30 Prozent bekommst du dann, wenn du Dauernachtschichten machst. Beim Bereitschaftsdienst oder wechselnden Schichtarbeit stehen dir nur 25 Prozent zu.
Nachtarbeit und Steuern
Werden die Zuschläge neben dem Grundlohn gezahlt, so sind diese in der Regel steuerfrei. Die Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Nacht- oder Feiertagsarbeit dürfen nicht großer als diese Prozentsätze deines Grundlohnes sein:
- Nachtarbeit – 25 Prozent
- Sonntagsarbeit – 50 Prozent
- Arbeit an gesetzlichen Feiertagen und am 31. Dezember (ab 14 Uhr) – 125 Prozent
- Arbeit am 1. Mai, 25. und 26. Dezember, 24. Dezember (ab 14 Uhr) – 150 Prozent
Die Zuschläge für die Arbeitsstunden zwischen 20 und 6 Uhr sind von der Lohnsteuer befreit. Solltest du vor Mitternacht mit deiner Nachtschicht beginnen, erhöht sich dein steuerfreier Zuschlag für den Zeitraum von 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent.
Der maximale Stundenlohn für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge liegt seit 2004 bei 50 EUR die Stunde. Das gilt allerdings nur für Arbeitnehmer*innen, die monatlich ca. 8.000 EUR verdienen.
Sollte dein Grundlohn über 50 EUR brutto für die Stunde liegen, musst du nur den über die 50 EUR hinausgehenden Teil versteuern. Verdienst du also 60 EUR pro Stunde und kriegst einen Nachtzuschlag von 25 Prozent, so musst du 2,50 EUR versteuern. Die 2,50 EUR entsprechen in diesem Fall 25 Prozent von 10 EUR.
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