Wenn du dich auf dem Arbeitsmarkt umsiehst, fallen dir sicherlich bestimmte Begriffe wie „Auf Minijob-Basis“ auf. Was du damit assoziierst, ist meistens eine Arbeitsstelle mit geringerer Bezahlung. Das ist allerdings nicht immer der Fall. Was ein Minijob genau ist und welche Voraussetzungen es dafür gibt, erklären wir dir hier.
Was ist ein Minijob?
Des Öfteren wird mit einem Minijob ein geringerer Lohn assoziiert. Was allerdings tatsächlich damit gemeint ist, nennt man ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Es gibt keine Grenze des Stundenlohns, allerdings wird der Monatslohn auf maximal 520 EUR (früher 450 EUR) festgelegt, um das geringfügige Beschäftigungsverhältnis zu gewährleisten. Auch wenn du maximal 70 Tage im Kalenderjahr arbeitest, redet man von einem Minijob.
Grundsätzlich bist du Arbeitnehmer*in, wenn du einen Minijob ausübst.
Welche Regelungen gelten bei Minijobs?
Da du beim Minijob als Arbeitnehmer*in agierst, gelten für dich auch die gleichen Regelungen bezüglich des Mindestlohns und des Kündigungsschutzes. Auch Entgeltfortzahlungen werden im Fall von krankheitsbedingten Ausfällen weitergetätigt. Somit steht dir auch ein Erholungsurlaub zu. Wie bereits erwähnt, gibt es auch Grenzen, die eingehalten werden müssen. Somit darf dein Arbeitseinsatz maximal 70 Tage im Kalenderjahr betragen oder dein Monatsgehalt nicht über 520 EUR liegen.
Wie hoch darf dein Verdienst sein?
Bei einem 520-EUR-Minijob darf somit dein Monatsgehalt nur maximal 520 EUR betragen. Auf das ganze Jahr gerechnet, liegt somit dein maximales Gehalt bei 6.240 EUR. Solltest du diese Grenze überschreiten, so ist dein Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Du solltest außerdem beachten, dass dein Weihnacht- oder Urlaubsgeld ebenfalls zu deinem Verdienst zählen. Somit solltest du diese Verdienste mitberechnen, ansonsten überschreitest du gegebenenfalls diese Grenze. Da die steuerfreien Einnahmen, wie Sonn- und Feiertagszuschläge nicht zu deinem regelmäßigen Verdienst gezählt werden, bleiben diese Einnahmen außen vor.
Kannst du mehrere Beschäftigungen im Minijob haben?
Prinzipiell ist es möglich, dass du auch einen Minijob neben deiner regulären Haupttätigkeit ausübst. Wenn du keine versicherungspflichtige Haupttätigkeit ausübst, kannst du mehrere 520-EUR-Minijobs haben. Hier solltest du dann allerdings auch darauf achten, dass dieser Betrag nicht überschritten werden sollte.
Welche Angaben und Abgaben hast du bei einem Minijob?
Zunächst ist es wichtig, dass dich dein*e Arbeitgeber*in bei der Minijob-Zentrale meldet. Bei deiner ersten Abrechnung oder im spätesten Fall nach 6 Wochen sollte die Meldung erfolgt sein. Eine Sofortmeldung ist nur in den Branchen notwendig, in denen ein erhöhtes Risiko für illegale Beschäftigungen sowie Schwarzarbeit vorliegt. Beispiele für diese Branchen sind das Bau- und Gaststättengewerbe. Die Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung wird von deinem/ deiner Arbeitgeber*in für dich vorgenommen.
Dein*e Arbeitgeber*in muss im gewerblichen Bereich pauschale Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern und Umlagen tragen. Du selbst trägst allerdings lediglich einen geringen Prozentsatz der Rentenversicherung. Solltest du ein kurzfristiges Minijob-Verhältnis führen, so sind auch geringere Abgaben zu bezahlen.
Fallen Lohnsteuern beim Minijob an?
Bei Minijobs hat dein*e Arbeitgeber*in die Möglichkeit, pauschal 2 Prozent zu versteuern. Alle übrigen Abgaben inklusive der Pauschalsteuer werden dann an die Minijob-Zentrale abgeführt. Du kannst keine Aufwendungen als Werbungskosten absetzen, da diese geringe Steuer nicht in deiner Einkommensteuer berechnet wird. Dein*e Arbeitgeber*in hat allerdings die Möglichkeit, die Pauschalsteuer von deinem Verdienst abzuziehen. Das ist allerdings eine arbeitsrechtliche Vereinbarung, weswegen du mit diesem Verfahren einverstanden sein musst.
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