2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde eingeführt. Seit dem 1. Januar 2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung. Aber was musst du alles zu diesem Thema beachten? Erklären wir dir es gleich.
Warum brauchen wir in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn?
Die Einführung und Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns haben die Einkommenssituation in Deutschland verbessert. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn bewahrt für dich als Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen minimalen Löhnen. Damit dient der gesetzliche Mindestlohn zugleich als eine Hilfe für einen fairen Wettbewerb. Gleichzeitig sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.
Wer regelt den gesetzlichen Mindestlohn?
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt fest, dass eine neutrale Kommission alle zwei Jahre über die zukünftige Höhe des Mindestlohns entscheiden soll. Die Bundesregierung wird sich an der Empfehlung dieser Kommission orientieren.
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?
Bei der Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 lag er bei brutto 8,50 EUR pro Stunde. Zwischen 2016 und 2020 wurde diese Lohnuntergrenze auf Grundlage von Vorschlägen der Mindestlohnkommission mehrfach erhöht. Zum 1. Januar 2021 wurde der Mindestlohn auf 9,50 Euro angehoben. Ab 1. Juli 2021 beträgt der Mindestlohn 9,60 Euro. Eine weitere Erhöhung wird es zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro geben.
Gilt für dich der allgemeine Mindestlohn?
Erhältst du auch als ein nichtdeutscher Beschäftigter den Mindestlohn?
Ja. Der Mindestlohn gilt auch für dich, wenn du in Deutschland arbeitest – egal ob du bei einem deutschen- oder einem nichtdeutschen Arbeitgeber angestellt bist.
Was ist, wenn du ein Minijobber bist?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ohne Berücksichtigung von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – und somit auch für dich als Minijobber. Aber bitte achten, dass du die Obergrenze von 450 Euro im Monat nicht überschreitest.
An wen kannst du dich wenden, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird?
Zuständig dafür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.
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