Ein Dach über dem Kopf zu haben ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Sobald du allerdings anfängst, dein Leben eigenständig zu bestreiten und dir ein eigenes Zuhause suchst, gibt es einige Dinge, die du beachten solltest. Neben einer monatlichen Miete fallen auch andere regelmäßige und einmalige Zahlungen an. Was viele vergessen, ist die Mietkaution. Wir erklären dir, was du über die Mietkaution wissen solltest.
Was ist eine Mietkaution?
Du hast eine Wohnung gefunden, die deinen Ansprüchen entspricht und freust dich, dass auch die Miete für dich passt. Jetzt musst du nur noch den Mietvertrag unterschreiben und kannst dich um die Einrichtung kümmern. Bevor du das allerdings tust, solltest du dich mit dem Thema Mietkaution auseinandersetzen. Die Mietkaution ist eine Geldsumme, die du als Mieter deinem Vermieter hinterlegst. Diese wird in der Regel am Beginn des Mietverhältnisses übergeben. Grundsätzlich soll die Mietkaution dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden oder auch für ausstehende Mietzahlungen dienen.
Wozu dient die Mietkaution?
Wie bereits erwähnt, soll die Mietkaution als Sicherheit für den Vermieter dienen. Es kann vorkommen, dass der Mieter im Monat keine Miete bezahlt. In solchen Fällen ist der Vermieter unter gewissen Umständen in der Lage, fristlos zu kündigen. Den trotzdem bestehenden Fehlbetrag kann der Vermieter dann aus der Kaution verrechnen. Sollte ein Mieter Schäden verursachen, so kann der Vermieter beispielsweise die Reparaturkosten durch die Mietkaution begleichen.
Besteht die Pflicht für eine Mietkaution?
Grundsätzlich können Vermieter bei einem neuen Mietvertrag eine Mietkaution verlangen. Damit wird deutlich, dass es keine Pflicht gibt, die einem Vermieter eine Mietkaution vorschreibt. In den meisten Fällen wird zur Sicherheit jedoch eine Passage vom Vermieter im Kaufvertrag aufgenommen. Sollte eine Mietkaution vereinbart sein, so muss diese auf einem verzinsten Konto angelegt werden. Zu beachten ist jedoch auch, dass die Mietkaution bereits im Vertrag festgelegt werden muss. Nachträglich ist es nicht möglich, eine Kaution zu verlangen. Ist eine Mietkaution vertraglich vereinbart, so ist diese Zahlung auch mit einer Mietzahlung gleichzusetzen. Demnach kann der Vermieter im Falle der Nichtzahlung der Kaution fristlos kündigen.
Wie zahlst du die Mietkaution?
Sollte eine Mietkaution im Kaufvertrag vereinbart sein, so sind höchstens drei Nettokaltmieten vom Mieter zu bezahlen. Dieser Betrag ist gesetzlich geregelt. Die Fälligkeit der Zahlung dieser Mietkaution ist der Beginn der Mietzeit. Entweder du zahlst die Mietkaution einmalig und vollständig oder in bis zu drei Raten. Du als Mieter darfst entscheiden, wie du die Kaution bezahlen möchtest. Zudem gibt es drei Möglichkeiten.
Du kannst das Geld in einem Mietkautionssparbuch selbst anlegen und an den Vermieter verpfänden, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Alternativ kann der Vermieter auch ein verzinstes Treuhandkonto eröffnen. Wichtig ist, dass dieses von seinem eigenen Vermögen getrennt ist, da sonst die Gläubiger bei einer Insolvenz auch auf dieses Geld zugreifen könnten. Zuletzt gibt es noch die Möglichkeit, dass der Mieter monatlich einen Beitrag an eine Versicherung oder eine Bank bezahlt. Diese Bank oder Versicherung bürgt dann dem Vermieter in Höhe der Mietkaution.
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Wann erhältst du die Mietkaution zurück?
Nachdem dein Mietverhältnis beendet ist, erhältst du in der Regel deine Kaution zurück. Der Vermieter kann jedoch auch Ansprüche aufgrund von beispielsweise Mängel an der Mietwohnung geltend machen. Aus diesem Grund kann die Rückzahlung zeitlich variieren.
Es ist möglich, dass du sofort die Mietkaution zurückerhältst. Das ist dann der Fall, wenn ihr euch beide bei der Rückgabe darüber einig seid, dass keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Sollte der Vermieter aufgrund von beispielsweise Mängeln Ansprüche geltend machen, so musst du bis zu 6 Monaten auf die Rückzahlung warten. Nach dieser Frist von sechs Monaten kann der Vermieter keine Ansprüche mehr geltend machen.
Es ist trotzdem möglich, dass der Vermieter nach dieser Frist einen Teil der Kaution einbehält. Das ist dann beispielsweise der Fall, wenn in der kommenden Betriebskostenabrechnung absehbar ist, dass eine Nachzahlung fällig wird. Dieser Teil wird vom Vermieter plausibel geschätzt. Der Vermieter muss dann die tatsächlichen Nebenkosten in der gesetzlichen Frist von maximal 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Nachzahlungen werden mit dem ausstehenden Kautionsanteil verrechnet.
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