Lohnsteuerkarte

Wenn du ein neues Arbeitsverhältnis eingehst, müssen zunächst gewisse organisatorische Angelegenheiten geklärt werden. Daten werden übermittelt, damit dein*e Arbeitgeber*in die Lohnsteuer abführen kann. Früher hattest du eine Lohnsteuerkarte, auf der all deine wichtigen Daten gespeichert waren. Diese Karte existiert in dieser Form nicht mehr, doch die Daten werden trotzdem benötigt. Wie eine Lohnsteuerkarte genutzt wurde und welche Alternative es jetzt gibt, erklären wir dir hier.

 

Was ist die Lohnsteuerkarte?

Vor wenigen Jahren war die Lohnsteuerkarte noch eine tatsächliche Karte mit allen personenbezogenen Daten. Diese Daten benötigte der/die Arbeitgeber*innen zur Zahlung der Lohnsteuer. Natürlich war das mit viel Aufwand verbunden. Allein die Herstellung der Karten, das Verwalten und Verschicken, benötigt viel Zeit und Nerven. Durch die Digitalisierung konnte dieser Aufwand vermieden werden. Die Verwaltung der benötigten Daten über elektronische Methoden erfolgt heute schneller, weswegen die Lohnsteuerkarte als solche Anfang 2013 abgeschafft wurde.

 

Wie beantragst du eine Lohnsteuerkarte?

Wie bereits erklärt, erhältst du seit Januar 2013 keine Lohnsteuerkarte mehr aus Papier. Die Lohnsteuer wird allerdings trotzdem fällig. Anstatt alle Daten auf einer Karte zu speichern, wird nun eine Datenbank genutzt, um alle Daten für den Lohnsteuerabzug zu speichern. Natürlich ist das keine beliebige Datenbank. Die ELStAM des Bundeszentralamts für Steuern, kurz für Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale, wird hierfür genutzt.

Dadurch, dass nun alles durch eine Datenbank verwaltet wird, musst du keine Lohnsteuerkarte mehr tatsächlich beantragen. Wenn du ein neues Arbeitsverhältnis eingehst, musst du deinem/deiner Arbeitgeber*in lediglich deine Steuer-Identifikation und dein Geburtsdatum mitteilen.

Anschließend leitet dein*e Arbeitgeber*in diese Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Somit wird für dich ein Lohnkonto eingetragen. Wie du bereits erkennen kannst, ist das ein durchaus einfacheres Verfahren und bedarf keinen Antrag bei einem Amt. Auch die hohen Verwaltungskosten und der damit verbundene Aufwand bei Meldebehörden sowie bei den Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen entfallen.

 

Wie erfolgt die elektronische Abrechnung in der ELStAM-Datenbank?

Durch das Abschaffen einer tatsächlichen Lohnsteuerkarte sind nun die Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, auch ihre Gehälter und Löhne durch elektronische Wege abzurechnen. Zudem werden die Lohnsteuermerkmale von der Meldebehörde nicht mehr einmal im Jahr in Papierform an die Arbeitnehmer*innen versendet. In der ELStAM-Datenbank sind diese unter der persönlichen steuerlichen Identifikationsnummer einzusehen. Folgende Daten des/der Arbeitnehmer*in zählen zu den Lohnsteuermerkmalen:

  • Anschrift
  • Steuerklasse
  • Geburtsdatum
  • Religionszugehörigkeit
  • Lohnsteuerfreibeträge
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Faktoren bei Ehepaaren in der Steuerklasse 4
  • Behindertenpauschbeträge

Das jeweilige Finanzamt ist für die Verwaltung der Merkmale zuständig. Sämtliche Änderungen der Merkmale gehören in die Zuständigkeit der Behörden.

 

Wie wird die Lohnsteuer mit der Steueridentifikationsnummer verwaltet?

Sobald eine neue Beschäftigung antritt, müssen einige Vorgehensweisen beachtet werden. Du als Arbeitnehmer*in musst deinem/r Arbeitgeber*in deine Steueridentifikationsnummer und dein Geburtsdatum mitteilen. Zudem musst du angeben, um welches Arbeitsverhältnis es sich handelt. Hier kannst du zwischen einer Hauptbeschäftigung und einer Nebenbeschäftigung unterscheiden.

Du solltest allerdings wissen, dass die Steuer-ID nicht die Steuernummer ist.

 

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