Als Lebensversicherungen werden alle Versicherungen bezeichnet, die Risiken wie Tod oder Invalidität absichern sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen.
Der Begriff „Lebensversicherung“ wird in der Regel gleichbedeutend mit „Kapitalversicherung“ verwendet.
Was sind Lebensversicherungen?
In der Regel gehören die Aufwendungen für Versicherungen zu den Sonderausgaben und zu den Vorsorgeaufwendungen.
Seit 01.01.2009
Wenn aus dem Verkauf von Lebensversicherungen Erträge entstehen, unterliegen diese der Abgeltungssteuer, sofern der Versicherungsvertrag noch nicht 12 Jahre bestand. Wenn dein Versicherungsvertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde und der Altersvorsorge dient, so werden die Erträge zur Hälfte besteuert. Es muss jedoch die Voraussetzung erfüllt werden, dass die Erträge nach dem 60. Lebensjahr und erst nach dem Ablauf von 12 Jahren ausgezahlt werden.
Bis 31.12.2008
Bei den Versicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde, ist die alte Rechtslage anzuwenden. Bei den Neuverträgen für fondsgebundene Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen wird das ganze zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat. Auch hier müsste deine Auszahlung erst nach deinem 60. Lebensjahr erfolgen. Erfüllst du diese Kriterien nicht, so erfolgt die vollständige Besteuerung der Lebensversicherung. Als die Besteuerungsgrundlage dient die Differenz zwischen den von dir gezahlten Beiträgen und dem Auszahlungsbetrag.
Bis 31.12.2004
Beiträge zu weiteren Versicherungen auf den Todes- oder Erlebensfall bzw. Lebensversicherungen kannst du als Sonderausgaben berücksichtigen:
- Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht
- Risikoversicherungen (die allerdings nur für den Todesfall eine Leistung ansetzen)
- Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil (nur, wenn dein Vertrag für eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren abgeschlossen worden ist)
- Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht für laufende Beitragsleistung (falls das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren vollbracht worden ist)
Leider werden deine Versicherungsbeiträge nicht in jedem Fall als Sonderausgaben anerkannt. Die Höhe des Sonderausgabenabzugs wird in der Regel nach der Höchstbetragsberechnung berechnet.
Seit dem 01.01.2004 liegt der Sonderausgabenabzug für deine Versicherungsbeiträge nur noch bei 88 Prozent. Früher lag dieser jedoch bei 100 Prozent.
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