Kindergeld – Das wichtigste auf einen Blick!

Du wirst bald ein Elternteil und/oder hast bereits Kinder? Dann solltest du dich rechtzeitig über das Kindergeld informieren und einen Antrag stellen!

 

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn

  • Dein Kind unter 18 Jahren ist
  • Dein Kind bis zum 25. Lebensjahr in der Ausbildung ist
  • Dein Kind bis zum 21. Lebensjahr kein Ausbildungsplatz hat
  • Du dein Kind regelmäßig versorgst und es in deinem Haushalt eingebunden ist (das gilt auch für Enkelkinder, Pflege- oder Stiefkinder)
  • Euer Wohnort sich in Deutschland oder in einem anderen Land der EU, in Lichtenstein, in Norwegen, Schweiz oder Island befindet

 

Kindergeld

 

Wie viel Kindergeld bekommst du und wie wird es ausgezahlt?

Grundsätzlich bekommst du für jedes Kind mindestens 219 EUR Kindergeld im Monat. Wenn du mehrere Kinder hast, bestimmt die Anzahl deiner Kinder die Höhe des Kindergeldes.

Kindergeld seit dem 01.01.2021:

  • Kind: 219 EUR
  • Kind: 219 EUR
  • Kind: 225 EUR
  • Ab dem 4. Kind: 250 EUR

Diese Regelung gilt auch dann, wenn eines deiner Kinder nicht bei dir lebt.

UPDATE: Ab 2023 beträgt das Kindergeld 250 EUR pro Kind!

Zusätzlich wurde im Jahr 2020 für jedes kindergeldberechtigte Kind einmalig ein Kinderbonus in Höhe von 300 EUR gezahlt. Auch im Jahr 2021 wurde für jedes kindergeldberechtigte Kind ein Kinderbonus gezahlt, dieser beträgt 150 EUR.

Das Kindergeld wird monatlich per Überweisung auf dein Konto bezahlt.

 

Was gilt für alleinerziehende Eltern?

Wenn du Alleinerziehend bist und dein Kind überwiegend in deinem Haushalt lebt, dann bekommst du auch Kindergeld. Wenn du die Betreuung deines Kindes mit einem weiteren Elternteil teilst und das Kind gleichwertig in beiden Haushalten lebt, dann könnt ihr selber festlegen, welcher Elternteil das Kindergeld bekommt.

 

Wann und wie beantrage ich das Kindergeld?

Das Kindergeld kann gleich ab der Geburt beantragt werden. Du muss dafür ein schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Ein Antrag kannst du auch online bei der Familienkasse deiner Agentur für Arbeit ausfüllen und einreichen. Um einen Antrag zu stellen benötigst du deine steuerliche Identifikationsnummer und die steuerliche Identifikationsnummer deines Kindes.

 

Kann ein Antrag auch rückwirkend gestellt werden?

Ja, du kannst ein Antrag auch rückwirkend stellen. Das Kindergeld kann in diesem Fall bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden. Du solltest nur beachten, dass dein Kind für diese Zeit die Voraussetzungen für das Kindergeld erfüllt.

 

Gibt es Einkommensgrenzen?

Nein, es gibt keine Einkommensgrenzen. Du bekommst das Kindergeld für dein Kind unabhängig von deinem Einkommen.

Wenn du selbst als Kind erwerbstätig bist, spielt dein Einkommen grundsätzlich keine Rolle. In diesem Fall wäre nur der zeitliche Umfang deiner Beschäftigung von Bedeutung.

Bei deiner ersten Ausbildung wird ein Nebenjob in der Regel nicht beachtet. Hängst du jedoch eine zweite Ausbildung dran, so bleibst du kindergeldberechtigt, wenn:

  • du maximal 20. Stunden pro Woche arbeitest
  • deine Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Ausbildung stattfindet
  • du eine geringfügige Beschäftigung wie z.B. ein Minijob ausübst

 

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