Kettenschenkung

Es stellt sich immer wieder die Frage, wie man Steuern sparen kann. Dabei ist nicht zwangsläufig nur die Einkommensteuer gemeint, sondern auch die Schenkungsteuer und die Erbschaftsteuer. Teilweise wird einem die Kettenschenkung empfohlen. Dies kann allerdings schnell sehr riskant werden. Wir erklären dir hier, was die Kettenschenkung ist und was dabei zu beachten ist.

 

Was ist die Kettenschenkung?

Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Freibeträge im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. In manchen Familien liegt das zu übertragene Vermögen über den Freibeträgen, weswegen die Frage offenbleibt, wie Vermögen möglichst steuerfrei übertragen werden kann. Hier fällt des Öfteren der Begriff der Kettenschenkung. Bei der Umsetzung von Kettenschenkungen sind einige Voraussetzungen zu beachten, damit diese Schenkungen steuerfrei bleiben. Im Grunde geht es bei der Kettenschenkung darum, Vermögen an jemanden zu verschenken, der dieses dann weiterverschenkt. Dadurch sollen Freibeträge genutzt und Steuern gespart werden.

In jedem Fall ist allerdings zu beachten, dass die Steuerbefreiung vom Bundesfinanzhof nicht immer anerkennt wird. Fachanwälte für Steuerrecht sollten dabei herangezogen werden.

 

Gibt es Freibeträge im Erbschafs- und Schenkungssteuerrecht?

In den Medien werden sowohl die Erbschafts- und Schenkungssteuer als auch deren Freibeträge diskutiert. Erhältst du eine Schenkung oder eine Erbschaft, so hast du einen persönlichen Freibetrag. In der Regel ist der Freibetrag bei Ehegatten meist am höchsten. Auch Kinder und nähere Verwandte haben einen hohen Freibetrag. Bei Freunden und anderen nicht verwandten Personen hingegen ist der Freibetrag im Vergleich eher geringer.

Das Verwandtschaftsverhältnis hat auch Einfluss auf die anzuwendenden Steuersätze. Nähere Verwandte haben einen geringeren Steuersatz als entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen. Zu beachten ist zudem, dass bei Schenkungen und Erbe von Betriebsvermögen höhere Vergünstigungen vorliegen.

 

Wie funktioniert die Kettenschenkung?

Da die Freibeträge bei Schenkungen und Erbe besonders bei näheren Verwandten recht hoch sind, kommt die Kettenschenkung eher bei einem höheren zu übertragenden Vermögen infrage. Es gibt unterschiedliche Konstellationen, bei denen Kettenschenkungen angewendet werden können.

Wollen Eltern dem Kind eine Schenkung übertragen, kann ein Elternteil 400.000 EUR steuerfrei übertragen. Ist das zu übertragende Vermögen nur im Eigentum eines Ehegattens und liegt es über dem Freibetrag, kann die Kettenschenkung angewendet werden. Dafür kann der eine Ehegatte zunächst dem anderen Ehegatten einen Teil des Vermögens schenken. Dabei sollte auch der Freibetrag unter Eheleuten beachtet werden. Im Anschluss dieser Schenkung, kann das Kind steuerfrei den Rest des Vermögens erhalten. Das bedeutet, dass bis zu 800.000 EUR durch geteilte Schenkung an ein Kind von dessen Eltern steuerfrei übertragen werden kann.

Ähnliches gilt auch unter Berücksichtigung von Freibeträgen, wenn Vermögen an weitere Generationen oder andere Verwandte übertragen werden soll.

 

Was ist zu beachten?

Beachte in jedem Fall, dass kein Rechtsmissbrauch vorliegt. In diesem Fall würde der Bundesfinanzhof keine Steuern erlassen. Die eigene Entscheidungsbefugnis des Beschenkens ist dabei abzustellen. Die Person, die beschenkt wird, ist im Grunde der Dritte, wenn die Person, die als erstes beschenkt wird, lediglich eine Durchgangsperson ist und eine Verpflichtung besteht, weiter zu verschenken. Du solltest dir merken, dass du eine direkte Schenkung an Dritte mit der Verpflichtung zur Weiterverschenkung annimmst und damit auch die Konsequenz in Kauf nimmst, dass keine Freibeträge gelten.

Du musst demnach sichergehen, dass die erste beschenkte Person im Notarvertrag nicht dazu verpflichtet ist, das Vermögen weiterzuleiten. Es ist auch darauf zu achten, dass eine solche Verpflichtung nicht angenommen wird. Der Beschenkte muss über die Schenkung grundsätzlich frei verfügen können.

 

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