Katalogberufe

Für die Einkommensteuer ist es von hoher Bedeutung, welche Einkünfte du erzielst. In manchen Fällen scheint es simpel zu sein. Besonders bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb ist allerdings die Zuordnung recht kompliziert. Die Katalogberufe sind dabei eine sinnvolle Möglichkeit, den eigenen Beruf zuzuordnen. Wir erklären dir hier, was die Katalogberufe sind.

 

Was sind die Katalogberufe?

Du weißt bereits, dass im Einkommensteuergesetz bereits einige Definition für die unterschiedlichen Einkunftsarten erläutert werden. Dabei wird im Paragrafen 18 EStG die Tätigkeit des Freiberuflers beschrieben. Eine der Charakteristiken sind die Selbständigkeit. Das bedeutet, dass du selbständig entscheidest, wo du arbeitest und wie du deine Zeit einteilst. Demnach bist du auch nicht an einen Arbeitgeber gebunden. Während du zudem am Wirtschaftsleben teilnimmst, verfolgst du auch die Absicht, Gewinne zu erzielen.

Das alles sind zwar grundlegende Charakteristiken, jedoch keine genaue Definition. Du findest im Paragrafen 18 EStG eine Liste von freiberuflichen Tätigkeiten. Diese sogenannten Katalogberufe sind eine nicht abschließende Aufzählung, die als selbständig anerkannt werden.

 

Welche Katalogberufe gibt es?

Grundsätzlich werden die Katalogberufe in vier bis fünf Kategorien geteilt. Folgende Zuordnung ist nicht abschließend.

  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Zu dieser Gruppe werden Ingenieure gezählt. Architekten und Sachverständige sind ebenfalls naturwissenschaftliche und technische Berufe.
  • Medienberufe: Freiberufliche Journalisten sowie Dolmetscher und Übersetzer, aber auch Künstler und Schriftsteller werden als Katalogberufe genannt.
  • Heilberufe: Berufe wie der eines Zahnarztes, Arztes oder andere Berufe, die zur Heilung des Körpers und Geistes aufgelistet werden, gehören den Katalogberufen zu.
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Bist du Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer oder auch Steuerberater etc., so wird dein Beruf als selbständig anerkannt.
  • Sonstige katalogähnliche Berufe: Viele Berufe werden zwar grundsätzlich den freien Berufen zugeordnet, werden allerdings den katalogähnlichen Berufen zugeteilt. Typische Beispiele hierfür sind Grafikdesigner oder Designer.

Neben der Aufzählung werden auch Tätigkeitsberufe erklärt. Das bedeutet, dass gewisse Tätigkeiten den künstlerischen, wissenschaftlichen, erzieherischen und schriftstellerischen Bereichen zugeordnet werden können.

Man kann sagen, dass bei den freien Berufen das Wissen, aber auch der persönliche Einsatz und die Dienstleistung im Fokus steht. Zudem muss ein Bildungsabschluss vorliegen.

 

Was ist steuerlich zu beachten?

Grundsätzlich musst du als Freiberufler keine Gewerbesteuer bezahlen, weswegen du dann auch keine Gewerbeanmeldung benötigst. Es wird allerdings eine steuerliche Anmeldung nötig. Zudem bist du nicht zur doppelten Buchführung oder Bilanzierung verpflichtet. Es genügt die Einnahme-Überschuss-Rechnung nach Paragraf 4 Absatz 3 EStG. Du musst dabei beachten, dass du eine Steuererklärung abgeben musst.

 

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