Kaffeepause

Vor allem bei Bürojobs werden kurze Erholungspausen immer gerne genommen. Dabei reichen bereits ein paar Minuten fern vom Computer und dem Telefon aus, um etwas Abstand zu gewinnen. Viele Arbeitnehmer nehmen sich dafür eine kurze Kaffeepause. Hier stellt sich des Öfteren die Frage, ob diese kurze Pause genommen werden darf und ob sie zur Arbeitszeit zählt. Wir klären auf?

 

Was ist eine Kaffeepause?

Wenn du einen ganzen Arbeitstag damit verbringst, vor dem Computer zu sitzen oder mit anderen zu telefonieren, verspannt sich manchmal der Körper. Neben einer regulären Mittagspause sind auch Kurzpausen empfehlenswert. Dabei ist nicht gemeint, dass du eine weitere Mittagspause von 30 Minuten nimmst. In vielen Fällen genügt bereits eine kurze Pause von 5 Minuten, in der du einen Kaffee trinkst oder du dich mit einem Kollegen unterhältst. Man spricht deswegen von einer Kaffeepause, weil man sich hier auch einen Kaffee holen kann.

 

Gehören Kaffeepausen zur Arbeitszeit?

Arbeitsrechtlich ist es nicht genau geregelt, ob die Kaffeepause zur Arbeitszeit gehört. Im Arbeitszeitgesetz werden Pausen vorgeschrieben. So musst du eine 30-minütige Pause einlegen, wenn du bis zu 9 Stunden arbeitest. Bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden solltest du 45 Minuten Erholungspause einlegen. Diese Erholungspausen solltest du einlegen, gehören allerdings auch nicht zur Arbeitszeit. Demnach werden diese Pausen nicht bezahlt. Du kannst mit deinem Arbeitgeber absprechen, dass du deine Pause auch in kleinere Pausen teilen kannst. Diese Pause ist auch keine Arbeitszeit und wird auch nicht vergütet.

 

Hast du Anspruch auf eine Kaffeepause?

Viele Nichtraucher argumentieren bezüglich der Raucherpausen, dass dies ungleichmäßig aufgeteilt ist. Grundsätzlich ist eine Kaffeepause ähnlich einer Raucherpause nur mit Absprache des Vorgesetzten möglich. Dabei kann der Arbeitgeber eine solche Pause auch untersagen. Grundsätzlich sind in den meisten Unternehmen Kaffeepausen legitim, solange es vorher abgesprochen wird und auch als eine solche Pause behandelt wird. Damit ist jedoch nicht das reguläre Kaffeetrinken am Arbeitsplatz gemeint, sondern längere Kaffeepausen, die bis zu 15 Minuten dauern und die Arbeitstätigkeit unterbrechen. Du kannst auf jeden Fall auch einen Kaffee während der Arbeitszeit trinken.

 

Kann der Arbeitgeber verlangen, dass du die Arbeitszeit nachholst?

Du weißt, dass der Arbeitgeber Arbeitsunterbrechungen wie Raucherpausen zunächst nicht hinnehmen muss. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber solche Pausen auch verbieten kann. Er kann auch verlangen, dass du diese Arbeitszeit nachholst. Solche Regelungen sind nicht nur für Raucherpausen, sondern auch bei Kaffeepausen anzuwenden.

 

Kannst du abgemahnt oder gekündigt werden?

Grundsätzlich solltest du dich an die Regelungen am Arbeitsplatz halten. Wenn dein Arbeitgeber Raucherpausen oder Kaffeepausen verbietet, solltest du dies auch nicht missachten. Wenn du die Regelungen deines Vorgesetzten diesbezüglich missachtest, folgt in der Regel eine Abmahnung. Hier wird meist eine Kündigung angedroht. Wiederholt sich das Fehlverhalten, kann eine fristlose Kündigung folgen.

 

Kaffeepause

 

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