Homeoffice-Pauschale

Hast du oft von zu Hause gearbeitet? Dann kannst du Steuern mit einer Homeoffice-Pauschale absetzen. Wie das geht und was du dabei beachten musst, erzählen wir dir hier!

 

Welche Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer müsstest du erfüllen?

Um von der Homeoffice-Pauschale profitieren zu können, musst du erst mal einige strenge Voraussetzungen erfüllen. Hast du aus dem Schlaf- oder Wohnzimmer gearbeitet, so sind für dich leider keine steuerlichen Vorteile drin.

Um eine Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen zu können, musst du erst mal ein separates Arbeitszimmer, das direkt an deinen privaten Wohnraum angeschlossen ist, haben. Das Zimmer muss außerdem zu 90 Prozent der Zeit für berufliche Zwecke genutzt werden. Sollte in deinem Arbeitszimmer ein Gästebett stehen oder die Weihnachtsdeko gelagert werden, so wird das Finanzamt es nicht mehr akzeptieren.

Benutzt du dein Arbeitszimmer nur für bestimmte Aufgaben, so kannst du bis zu 1.250 EUR von der Steuer absetzen.

Erfüllst du die Voraussetzungen und benutzt du dein Arbeitszimmer grundsätzlich für gesamte Arbeitstätigkeiten, so kannst du die entstehenden Kosten unbegrenzt absetzen.

 

Du hast keinen separaten Raum?

Durch die Corona-Pandemie hat sich die Lage für die Arbeitnehmer, die von zu Hause arbeiten, eindeutig verbessert. Seit 2020 können auch die Arbeitnehmer, die aus dem Wohnzimmer gearbeitet haben, eine Homeoffice-Pauschale nutzen. Diese beträgt 5 EUR am Tag und kann für maximal 120 Tage im Jahr angewendet werden. Insgesamt können bis zu 600 EUR steuerlich geltend gemacht werden.

 

Update: Ab 2023 kannst du bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale nutzen. Außerdem können jetzt 6 EUR pro Tag angesetzt werden. Pro Jahr sind das bis zu 1.260 EUR.

 

Wann gilt die neue Homeoffice-Pauschale?

Nach der aktuellen Gesetzlage kann die Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 verwendet werden. Ob die Pauschale für weitere Jahre noch gelten wird, ist aktuell noch unklar.

 

Für wen gilt die Homeoffice-Pauschale?

Als Arbeitnehmer kannst du die Pauschale als Werbungskosten absetzen. Als Freiberufler, Selbständiger oder Gewerbetreibender kannst du die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgaben geltend machen.

Als Student im Erststudium kannst du die Pauschale bei den Sonderausgaben steuerlich geltend machen, sofern du keine Einnahmen aus einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit erzielst.

 

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