Gütertrennung

Ehepaare müssen sich nach der Eheschließung und bereits davor mit einigen wichtigen Aspekten auseinandersetzen. Unter anderen ist der Güterstand eines dieser Dinge. Die Gütertrennung ist ein beliebter Güterstand bei Ehepaaren. Wir erklären dir hier, was die Gütertrennung ist.

 

Was ist eine Gütertrennung?

Die Gütertrennung ist ein Güterstand von Ehegatten. Wie es der Name schon vermuten lässt, wird das Vermögen der Partner getrennt. Das bedeutet, dass das Vermögen, welches du vor der Ehe hattest, in deinem Eigentum alleine bleibt. Der sogenannte Zugewinnausgleich bei Ehegatten gibt es bei diesem Güterstand nicht nach dem Ende der Ehe. Dadurch bekommt der Ehepartner, der weniger verdient hat, auch keinen Ausgleich. Das bedeutet auch gleichzeitig, dass jeder Ehegatte während der Ehe über das eigene Vermögen selbst bestimmen und benötigt keine Zustimmung des Partners.

 

Was ist der Unterschied zur Zugewinngemeinschaft?

Durch die Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen beider Ehegatten nicht durch die Ehe vermischt. Der eigentliche Unterschied zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft ist, dass bei der Zugewinngemeinschaft im Falle der Scheidung ein Zugewinnausgleich stattfindet. Es entsteht eine Zugewinnausgleichsforderung der halben Differenz, wenn ein Ehegatte mehr Vermögen aufbaut.

Zudem wird bei einer Zugewinngemeinschaft eine Zustimmung des Ehegatten benötigt, wenn über Vermögensgegenstände verfügt werden soll.

 

Wie kann eine Gütertrennung vereinbart werden?

Die Gütertrennung muss vereinbart werden. Ähnlich den Steuerklassen wirst du zunächst automatisch auch einem Güterstand zugeordnet. Nach der Eheschließung gilt die Zugewinngemeinschaft. Durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag kannst du dann die Gütertrennung vereinbaren. Auch wenn eine Vertretung beim Notartermin prinzipiell möglich ist, sollten beide Parteien anwesend sein, um den Ehevertrag notariell beurkunden zu lassen. Neben üblichen Regelungen kann beispielsweise ein Pflichtteilverzicht vereinbart werden. Dadurch kann man aus der Erbfolge ausgeschlossen werden.

 

Sind Gütertrennungsvereinbarungen grundsätzlich wirksam?

Vereinbarungen wie die Gütertrennung können auch unwirksam sein. Das ist dann der Fall, wenn beispielsweise der Ehevertrag sittenwidrig ist, wenn andere Folgen der Scheidung ausgeschlossen werden und zudem auch ein Ungleichgewicht struktureller Art beim Ehepaar vorherrscht. So solltest du beispielsweise nicht auch zusätzlich den Versorgungsausgleich oder den Unterhalt ausschließen.

 

Was muss steuerlich beachtet werden?

Du kannst dir merken, dass der Zugewinnausgleich nicht der Erbschaftsteuer unterliegt. (Paragraf 5 ErbStG) Ein Zugewinnausgleich findet sowohl bei einer Scheidung als auch bei einem Todesfall eines Ehepartners statt. Das stellt einen Nachteil für die Gütertrennung im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft dar. Wird Vermögen vererbt, das über dem Freibetrag für Ehegatten liegt, so kann der Zugewinnausgleich wichtig werden.

 

Was ist bezüglich des Erbrechts zu beachten?

Wurde eine Gütertrennung vereinbart, so ist auch der erbrechtliche Anspruch gemindert. Je nachdem, wie viele Kinder beteiligt sind, ändert sich der Anteil des Erbes ab. Ein pauschaler Zuschlag von ¼ des Nachlasses kommt bei einer erhöhten Erbquote bei Zugewinngemeinschaften dazu, was bei der Gütertrennung nicht der Fall ist.

Bei einer Gütertrennung kann der Ehepartner im Falle eines Enterbens durch das Testament keinen Zugewinn verlangen.

 

Gütertrennung

 

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