Gütergemeinschaft

Nach einer Hochzeit ändert sich in der Regel nicht nur der Nachname. Neben typischen Änderungen wie die Steuerklasse und bestimmte Erbschaften, gibt es auch beispielsweise den familienrechtlichen Güterstand zwischen Eheleuten aber auch eingetragenen Lebenspartnern. Wir erklären dir hier, was eine Gütergemeinschaft ist.

 

Was ist eine Gütergemeinschaft?

Zum einen gibt es die Gütergemeinschaft und zum anderen die Gütertrennung. Beides sind familienrechtliche Güterstände zwischen Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern. Oftmals kommt es bei einer Gütergemeinschaft zu Streitigkeiten, da hier alles Erworbene während der Ehe zum gemeinschaftlichen Vermögen der Eheleute wird. Das bedeutet, dass die Eheleute zu einer wirtschaftlichen Einheit werden. Du solltest wissen, dass bei einer Gütergemeinschaft nicht nur das Vermögen zum Gesamtgut gezählt wird, was während der Ehe erworben wird, sondern auch das Vermögen vor der Ehe.

 

Wie sieht die Rechtslage der Gütergemeinschaft aus?

Im deutschen Recht gibt es insgesamt drei Güterstände. Der meist verbreitetste Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Die Gütergemeinschaft hingegen kommt sehr selten vor und ist das Gegenstück zur Gütertrennung. Aus dem Paragrafen 1415 BGB erschließt sich die Möglichkeit der Gütergemeinschaft.

 

Wie kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden?

Wenn du dich für eine Gütergemeinschaft entschlossen hast, ist es wichtig, dass die Vereinbarung rechtlich korrekt ist. Damit du die Gütergemeinschaft fixierst, wird ein notariell beglaubigter Ehevertrag benötigt. Eine güterrechtliche Gemeinschaft kann nicht durch eine mündliche Abmachung oder andere formale Abreden bestimmt werden. Dies führt zur Unwirksamkeit. Du solltest den Vertrag individuell anpassen und deine Wünsche und Vorstellungen einbringen, sodass von einem Mustervertrag abzuraten ist.

 

Welche Arten der Gütergemeinschaft sind möglich?

Es gibt allgemein drei Arten der Gütergemeinschaft. Zum einen gibt es die allgemeine Gütergemeinschaft. Zum anderen gibt es auch die fortgesetzte Gütergemeinschaft und die beschränkte Gütergemeinschaft.

 

Was ist die allgemeine Gütergemeinschaft?

Bei der allgemeinen Gütergemeinschaft werden die beiden Vermögen zu einer Einheit verschmolzen. Die gemeinsame Vermögensmasse nennt man auch Gesamtgut. Ein Rechtsgeschäft wird nicht mehr benötigt, da die Vermögenswerte durch Gesetzeskraft verschmelzen.

 

Welche Gütermassen gibt es in der Gütergemeinschaft?

Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Gütermassen. Das bedeutet, dass es unterschiedliche Vermögensarten gibt, die wie unterschiedliche Konten sind. Auf das Gesamtgut kann der Ehepartner zugreifen, allerdings nicht auf das Vorbehaltskonto.

 

Gesamtgut

Das Gesamtgut ist das gemeinschaftliche Vermögen, sodass jeder Partner die gleichen Rechte und Pflichten diesem Vermögen gegenüber hat. Wie viel du zu diesem Vermögen beiträgst, ist irrelevant. Die Definition findest du im Paragrafen 1416 Absatz 1 Satz 1 BGB.

 

Sondergut

Das Sondergut kann nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden. Die Verwaltung des Sonderguts wird vom betreffenden Ehepartner selbständig übernommen, während allerdings die Kosten dafür vom Gesamtgut getragen werden. Die Definition ist im Paragrafen 1417 BGB zu finden. Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen. Ein typisches Beispiel ist das nicht übertragbare Nießbrauchrecht.

 

Vorbehaltsgut

Das Vorbehaltsgut wird ebenfalls selbständig vom jeweiligen Ehepartner verwaltet und auch die Kosten werden vom Gesamtgut getragen. Die Definition der Vorbehaltsgüter findest du im Paragrafen 1418 BGB. Du selbst kannst im Ehevertrag festlegen, welche Gegenstände vom Gesamtgut ausgenommen werden. So kannst du beispielsweise ein Unternehmen aus dem Gesamtgut ausschließen.

 

Wer haftet bei einer Gütergemeinschaft?

Auch in Gütergemeinschaften können Schulden entstehen. Da das Gesamtgut von beiden Ehepartnern verwaltet wird, haften auch beide Eheleute für die Schulden des anderen. Damit ist nicht nur gemeint, dass du mit dem Anteil des Gesamtguts haftest, sondern unter anderen mit dem privaten Vermögen. Der Verursacher haftet alleine, wenn dieser ein Rechtsgeschäft eingeht, bei dem du nicht zugestimmt hast oder wenn es Verbindlichkeiten sind, die aus dem Sonder- oder Vorbehaltsgut kommen.

 

Was ist steuerlich zu beachten?

Wenn du dich für eine Gütergemeinschaft entschieden hast, kannst du ferner entscheiden, ob du zusammen veranlagt oder einzeln veranlagt werden möchtest. Zudem ist eine weitere Frage, woher die Einkommen stammen, da dies ausschlaggebend dafür ist, ob die Steuern vom Gesamtgut oder einzeln bezahlt werden sollen. Die Steuerlast ist von beiden Eheleuten gleichermaßen zu tragen, wenn die Einkünfte aus dem Gesamtgut kommen.

 

Gütergemeinschaft

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Du möchtest Steuern sparen? Wir helfen dir dabei!