Solltest du dir schon mal überlegt haben, eine Immobilie zu kaufen, ist dir bestimmt schon die Grunderwerbsteuer über den Weg gelaufen. Diese Steuern musst du ans Finanzamt bezahlen, wenn du ein Grundstück kaufst. Hier werden wir dir alles Wichtige über die Grunderwerbsteuer erklären.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Du musst dann die Grunderwerbsteuer bezahlen, wenn du ein Grundstück erwirbst. Das jeweilige Bundesland, in dem das Grundstück liegt, erhebt dann einmalig die Grunderwerbsteuer. Irrelevant ist, ob du nur das Grundstück einzeln oder mit der jeweiligen Immobilie erworben hast. Die Grunderwerbsteuer ist allerdings nicht mit der Grundsteuer zu verwechseln. Die Erlöse der Grunderwerbsteuer werden an die Kommunen geleitet. Erst seit dem 1. September 2006 entscheiden die Bundesländer selbst, wie hoch der Grunderwerbsteuersatz ist. Derzeit liegt er zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Davor gab es einen einheitlichen Steuersatz von 3,5 Prozent. So orientiert sich der Grunderwerbsteuersatz prozentual an der Höhe des Kaufpreises.
Grunderwerbsteuer in den jeweiligen Bundesländern
- Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
- Bayern: 3,5 Prozent
- Berlin: 6,0 Prozent
- Brandenburg: 6,5 Prozent
- Bremen: 5,0 Prozent
- Hamburg: 4,5 Prozent
- Hessen: 6,0 Prozent
- Mecklenburg-Vorpommern: 5,0 Prozent
- Niedersachsen: 5,0 Prozent
- Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
- Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
- Sachsen: 3,5 Prozent
- Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
- Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
- Thüringen: 6,5 Prozent
Wie kannst du Steuern sparen?
Es ist zwar irrelevant, ob du das Gebäude auf dem Grundstück einzeln erworben hast oder nicht, aber bei einem Kauf des Grundstücks, um danach selbst eine Immobilie zu bauen, kannst du dir Steuern sparen. Wenn du also selbst neu baust und lediglich das Grundstück gekauft hast, musst du unter Umständen nur Grunderwerbsteuern auf das Grundstück zahlen.
Natürlich kannst du auch Steuern sparen, wenn du eine Immobilie erwirbst. Hier empfiehlt sich, einzelne Bestandteile gesondert auszuweisen. Das Finanzamt fordert nur Grunderwerbsteuern auf die Immobilie. Damit ist gemeint, dass nur die unbeweglichen und untrennbaren Bestandteile zur Berechnung der Grunderwerbsteuer notwendig sind. So kannst du durch das gesonderte Ausweisen die beweglichen Bestandteile von der Steuer verschonen.
Auch Eigentumswohnungen sind vor allem in größeren Städten sehr beliebt. Wenn du allerdings eine gebrauchte Eigentumswohnung erwirbst, fallen für dich Anteile an Instandhaltungsrücklagen an. Dieser Anteil wird meistens von der Eigentümergemeinschaft des Mehrfamilienhauses einbehalten. Er unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Du solltest allerdings dann diesen Betrag in deinem Kaufvertrag gesondert ausweisen.
Solltest du mit deiner erworbenen Immobilie steuerliche Einkünfte erzielen, so kannst du als Unternehmer*in und Freiberufler*in im Nachhinein deine gezahlte Grunderwerbsteuer steuerlich geltend machen.
Auch bei Schenkungen, Erbschaften und Verkäufen unter Verwandten kannst du Steuern sparen. In diesen Fällen musst du keine Grunderwerbsteuer zahlen. Somit sind alle Verkäufe zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie Eheleuten grunderwerbsteuerfrei.
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