Geringwertige Wirtschaftsgüter

Viele Komponenten und Produkte sind uns heutzutage sehr wichtig. Telefone, unsere Laptops, Kaffeemaschinen und viele weitere Geräte liefern uns eine angenehme Arbeitsatmosphäre und zählen zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern. Aber was sind geringwertige Wirtschaftsgüter? Doch wie genau funktioniert die Angabe dieser Güter in der Steuererklärung? Wir werden dich darüber informieren.

 

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Alle Güter, die abnutzbar, beweglich und selbständig nutzbar sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Das bedeutet alle Güter, die ohne weitere Gegenstände und Geräten genutzt werden können.

 

Was ist ein selbständig nutzbares GWG?

Selbstständig nutzbare GWG gelten nur dann, wenn sie für sich allein nutzbar sind. Eine Kamera oder ein Telefon funktionieren ohne weitere Hilfe von anderen Gegenständen und Geräten. Eine Tastatur allein ist nicht selbstständig nutzbar und somit ist eine Tastatur kein GWG. Hier geben wir dir einige Beispiele, welche dir dabei helfen, den Unterschied zwischen selbstständiger und nicht selbstständiger Nutzung zu verdeutlichen:

Geringwertige Wirtschaftsgüter

 

Wie kannst du als Arbeitnehmer deine GWG von deiner Steuer absetzen?

Als Arbeitnehmer kannst du deine GWG, die du für deine Arbeit benötigst als Werbungskosten von der Steuer abziehen. Die Nettoanschaffungskosten deiner GWG dürfen nicht mehr als 800 EUR betragen. Um deine GWG abschreiben zu können, muss es sich um ein Arbeitsmittel handeln. Mit einer beruflichen Nutzung von über 50 Prozent musst du das gegenüber dem Finanzamt nachweisen können. Wenn du deine GWG auch privat nutzt, ist es nicht schlimm. Alles was du beruflich und privat nutzt, wird anteilig abgeschrieben. Das gilt auch bei GWGs.

 

Wie kannst du deine GWG als betriebliche Ausgabe von der Steuer absetzen?

Wenn du ein Arbeitsmittel erwirbst, welches demnächst allein beruflich genutzt wird, lassen sich die Anschaffungskosten für deine GWG sofort verrechnen. Somit wird diese Summe von deiner Steuer abgezogen. Um eine Buchung mit deiner Steuererklärung zu verbinden, müssen die entsprechenden Belege (wie Quittung, Rechnung etc.) eingereicht werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

 

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