Wenn es einen Pflegefall in der Familie oder im Bekanntenkreis gibt, so ist es meistens essenziell, dass Angehörige die Pflege teilweise übernehmen. Natürlich kann das auch zu finanziellen Belastungen führen, doch keine Sorge, hier kannst du auf Geldleistungen zählen. Was Geldleistungen sind und wann du diese in Anspruch nehmen darfst, erfährst du hier.
Was sind Geldleistungen?
Du kennst bereits Sozialleistungen. Sozialleistungen sind oft auch als Geldleistungen zu verstehen. Hier kannst du vor allem zwischen zwei Dingen unterscheiden. Zum einen gibt es einmalige Geldleistungen, zum anderen kannst du auch laufende Geldleistungen erhalten.
Wie der Name es schon vermuten lässt, sind laufende Geldleistungen wiederkehrend und können sowohl unbefristet als auch zeitlich befristet sein. Typische laufende Geldleistungen sind:
- Arbeitslosengeld
- Rente
- Krankengeld
- Versorgungskrankengeld
- Verletztengeld
- Übergangsgeld
Typische einmalige Geldleistungen sind:
- Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen
- Zuschüsse zum Zahnersatz
- Kostenerstattung anstatt Sach- oder Dienstleistungen
Nur im Ausnahmefall kannst du entscheiden, ob du eine Dienstleistung, eine Sachleistung oder eine Geldleistung erhältst. Die gesetzliche Grundlage ist zu beachten. In bestimmten Fällen stehen vor allem Arbeitssuchenden, aber auch Leistungsträgern der Sozialhilfe ein Auswahlermessen zwischen dem Angebot einer Sach – oder Geldleistung.
Für laufende und einmalige Geldleistungen besteht eine unterschiedliche Beurteilung bezüglich des Entstehens und der Fälligkeit deines Anspruchs.
Was ist bei einer Geldleistung nach Pflegegrad zu beachten?
- Ab der Pflegestufe 2: Bei pflegebedürftigen Pflichtversicherten, deren Bekannte oder Angehörigen zu Hause die ambulante Pflege übernehmen, werden von der Pflegekasse monatliche Geldleistungen zur Verfügung gestellt.
- Die Pflegeversicherung zahlt dir deine Geldleistung. Dir ist allerdings überlassen, wofür du das Pflegegeld verwendest.
- Die Kombination aus Geldleistungen und Pflegesachleistungen ist nach Bedarf prinzipiell möglich. Diese Kombinationslösung wird automatisch von deiner Pflegeversicherung verrechnet. Du musst dir also keine unnötigen Sorgen machen, denn du bekommst deine Geldleistung anteilig ausgezahlt.
- Es ist irrelevant, ob du privat oder gesetzlich versichert bist, denn die Geldleistungen sind nach Pflegegrad bei beiden Alternativen identisch.
Was ist eine Geldleistung nach Pflegegrad?
Wenn ein Angehöriger, Freund oder Bekannter pflegebedürftig ist, so kannst du bei der Versorgung dieser Person helfen. Kümmerst du dich in den eigenen vier Wänden um den Pflegebedürftigen, so besteht für dich die Möglichkeit, Geldleistungen zu beanspruchen. Diese Möglichkeit bietet dir die Pflegepflichtversicherung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist dann ausschlaggebend dafür, wie hoch die Geldleistung bzw. das Pflegegeld in Anspruch genommen werden darf. Demzufolge fällt das Pflegegeld höher aus, wenn die zu pflegende Person unselbständiger ist und damit eine intensivere Pflege durch einen höheren Pflegegrad benötigt.
Kann eine Geldleistung auch in Kombination mit einer Sachleistung in Anspruch genommen werden?
Prinzipiell ist es möglich, dass du Pflegegeld und auch eine Pflegesachleistung erhältst. Dies ist dann denkbar, wenn neben einem ambulanten Pflegedienst auch noch eine zusätzliche Versorgung von Nöten ist. Du solltest beachten, dass du das Pflegegeld dann nicht mehr in voller Höhe erhältst, sondern nur noch anteilig in Anspruch genommen werden darf.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um Pflegegeld zu bekommen?
Für die Geldleistung musst du insgesamt 2 Voraussetzungen erfüllen.
- Eine Privatperson muss zu Hause die Pflege eines Angehörigen oder Bekannten übernehmen
- Der bestätigte Pflegegrad liegt zwischen 2 und 5
Wie du es bei diesen zwei Voraussetzungen schon erkennen kannst, erhältst du kein Pflegegeld, wenn ein professioneller Pflegedienst die Versorgung oder Betreuung übernimmt. In diesem Fall werden die Pflegekosten von der Pflegekasse komplett als Pflegesachleistung abgerechnet.
Welche Geldleistungen kannst du erhalten?
Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass die Geldleistung unabhängig davon ist, ob du privat oder gesetzlich versichert bist. Bei beiden Versicherungen fällt die Geldleistung gleichwertig aus. Anders sieht es aus, wenn die Pflege durch einen Pflegedienst übernommen wird.
So wird der Pflegedienst in diesem Fall direkt von der gesetzlichen Pflegekasse bezahlt. Im Falle einer privaten Versicherung steht dir eine Kostenerstattung zur Verfügung. Folglich musst du zunächst die Rechnung eigenständig bezahlen und erhältst dann nach Einreichen der Rechnung dein Geld von deinem Versicherer zurück.
Im elften Sozialgesetzbuch wird erkenntlich, wie hoch deine Geldleistungen im Monat ausfallen. Der Pflegegrad ist dafür entscheidend.
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