Als freie/r Mitarbeiter*in bzw. Freelancer werden Selbstständige bezeichnet, die für einen Betrieb Aufträge auf einer Dienst- oder Werkvertragsbasis ausführen, ohne dabei in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Als ein/e freie*r Mitarbeiter*in stehst du in keinem Arbeitsverhältnis zu einem/r Arbeitgeber*in, du bist eher selbstständig tätig.
Was ist eine Scheinselbstständigkeit?
Freie Mitarbeit muss von der Scheinselbstständigkeit abgegrenzt werden. Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn
- Du als freie*r Mitarbeiter*in die Pflichten eines/r Arbeitnehmers*in hast
- Gleichzeitig aber die Risiken eines/r Unternehmers*ins tragen musst
Als freie/r Mitarbeiter*in solltest du darauf achten, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Wenn du für einen längeren Zeitraum für ein Unternehmen tätig bist, kann das ebenfalls zu Scheinselbstständigkeitsvorwürfen bei der Finanzverwaltung führen. Du solltest also für mehrere Unternehmen arbeiten. Es dürfen keine Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit vorliegen. Diese wären:
- Kein unternehmerisches Risiko
- Anweisungen bezüglich Art, Zeitpunkt, Dauer, Ort und Durchführung der Tätigkeit
- Schulden der Arbeitskraft
- Eingliederung ins Unternehmen
Vor- und Nachteile
Zu den Vorteilen für den/die freie*n Mitarbeiter*in gehört vor allem die Flexibilität. Als Freelancer*in kannst du für mehrere Arbeitgeber*innen zeitgleich arbeiten. Du bist nicht an feste Arbeitszeiten gebunden und kannst oft bequem von zu Hause die Aufgaben erledigen. Du kannst selbst entscheiden, welche Aufträge für dich infrage kommen.
Als Arbeitgeber*in kannst du Freelancer*innen auf Zeit engagieren. Es kann sich um Stunden oder ganze Projekte handeln. Zusätzlich sparst du dir die Sozialabgaben und kannst bei jedem Projekt die Vergütung beliebig setzen. Auch eine Kündigungsfrist muss bei einem/r Freelancer*in nicht eingehalten werden.
Als freie/r Mitarbeiter*in musst du dich aus steuerrechtlichen Gründen als Selbstständige*r registrieren und dich selbst versichern. Du kommst also selber für deine Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen auf. Du hast keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Kündigungsschutz. Auch in einem Krankheitsfall steht dir kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu.
Bürobedarf, Reisekosten und technische Ausstattung sind oft nicht abgedeckt. Du musst aktiv sein und ständig auf der Suche nach neuen Aufträgen bleiben.
Als Arbeitgeber*in musst du dir im Klaren sein, dass der/die Freelancer*in nicht immer zur Verfügung stehen kann, da er/sie mitunter für andere Arbeitgeber*innen tätig ist. Der/Die Mitarbeiter*in hat keine festen Arbeitszeiten, wodurch die Kommunikation erschwert sein kann.
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