Freibetrag

Das Wort „Frei“ löst einige gute Erwartungen in dir aus, während das Wort „Steuern“ eher etwas Negatives verspicht. Doch auch im Bereich der Steuern gibt es gewisse Freibeträge, die dich erfreuen werden. Was aber ein Freibetrag ist und wie du diesen nutzen kannst, erklären wir dir hier.

 

Was ist ein Freibetrag?

Es gibt sogenannte Freigrenzen und Freibeträge. Hier liegt aber ein entscheidender Unterschied. Während eine Freigrenze nur sagt, bis wohin etwas steuerfrei ist, danach allerdings in voller Höhe versteuert wird, bleibt ein Freibetrag vollkommen steuerfrei. Somit ist ein Freibetrag derjenige Betrag, der von der Besteuerung freigestellt ist. Alles, was darüber hinaus erzielt wurde, wird versteuert. Das bedeutet, dass nur die Differenz besteuert wird.

Wenn Lebensumstände aufkommen, die dich als Steuerzahler*in dazu zwingen würden, höhere Ausgaben zu haben, werden meistens Freibeträge gewährt. Sowohl im Einkommensgesetz als auch im Gewerbesteuergesetz, im Erbschaftsteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz werden Freibeträge genehmigt. Die wichtigsten Freibeträge sind:

  • Grundfreibetrag
  • Kinderfreibetrag
  • Erziehungsfreibetrag
  • Ausbildungsfreibetrag
  • Rabattfreibetrag

 

 

Freibetrag

 

Was ist der Grundfreibetrag?

Wenn du nur ein geringes Einkommen erzielst, solltest du nicht auch noch mehr Steuern zahlen müssen, um noch weniger zur Verfügung zu haben. Um das Existenzminimum jederzeit sicherzustellen, wird dir als Steuerzahler der Grundfreibetrag gewährt. Dieser Betrag bleibt vollkommen steuerfrei. Solltest du diesen Grundfreibetrag allerdings überschreiten, so musst du die Differenz besteuern. Derzeit liegt der Grundfreibetrag für Ledige bei 9.744 EUR und für Verheiratete bei 19.488 EUR.

 

Was ist der Kinderfreibetrag?

Während der Grundfreibetrag zur Sicherstellung des Existenzminimums von jeden Steuerzahler eingeführt wurde, ist der Sinn des Kinderfreibetrags die Sicherstellung eines Existenzminimums von jedem Kind. So können Eltern durch die Steuererklärung einen Kinderfreibetrag geltend machen.

Derzeit liegt der Kinderfreibetrag bei 5.460 EUR. Auch wenn ein Elternteil nicht unbeschränkt steuerpflichtig oder verstorben ist, steht er dir zu. Grundsätzlich wird der Kinderfreibetrag in zwei Komponente getrennt betrachtet. Zum einen wird der Freibetrag zur Sicherstellung des Existenzminimums genutzt und zum anderen für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gewährt.

 

Was ist der Erziehungsfreibetrag?

Du kannst als Elternteil vom Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Gebrauch machen, wenn du gewisse Voraussetzungen erfüllst. Du kannst den Freibetrag in Anspruch nehmen, wenn:

  • Dein Kind die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium abgeschlossen hat
  • Dein Kind zwischen 18 und 25 Jahre alt ist
  • Dein Kind sich in der Berufsausbildung befindet
  • Dein Kind ein freiwilliges soziales Jahr absolviert

 

Was ist ein Ausbildungsfreibetrag?

Du kannst auch als Elternteil vom Ausbildungsfreibetrag profitieren. Dieser liegt derzeit bei 924 EUR pro Kalenderjahr und wird vom gesamten Betrag der Einkünfte abgezogen. Du kannst vom Ausbildungsfreibetrag profitieren, wenn:

  • Dein Kind volljährig ist
  • Dein Kind sich in der Ausbildung befindet
  • Dein Kind nicht mehr bei dir wohnt
  • Du Anspruch auf Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag hast.

 

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