Energetische Sanierung

In der Politik wird in letzter Zeit oft von ökologischen Wohnungen und Häusern geredet. Doch all das bedarf Sanierungen, die durchaus einige Kosten mit sich bringen. Doch keine Sorge. Steuerlich kannst du dir hierbei einiges sparen. Um deine energetischen Sanierungen jedoch absetzen zu können, musst du zunächst sämtliche Fakten diesbezüglich wissen. Wir klären dich über die Energetische Sanierung auf.

 

Welche Voraussetzungen zum Absetzen deiner energetischen Sanierungen musst du erfüllen?

Wenn du eine Immobilie besitzt, die mindestens 10 Jahre in deinem Eigentum ist, kannst du die Sanierungen energetischer Natur absetzen. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass du diese Immobilie auch selbst nutzt. Falls das der Fall ist, kannst du 20 Prozent deiner Kosten steuerlich geltend machen. Maximal kannst du jedoch nur 40.000 EUR für jedes sanierte Objekt absetzen.

Bei Sanierungen kannst du dich zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden. Zum einen kannst du eine Steuerermäßigung und zum anderen eine staatliche Förderung nutzen. Erhältst du allerdings eine staatliche Förderung, so kannst du von einem Steuervorteil nicht mehr profitieren. Was für deine Situation am sinnvollsten ist, solltest du vorab klären.

Zudem solltest du vorab prüfen, ob du auch alle Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung erfüllst. Du kannst über einen Zeitraum von 3 Jahren diese Erstattung erhalten.

 

Was ist eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen?

Als Immobilieneigentümer kannst du eine steuerliche Förderung erhalten. So kannst du 20 Prozent deiner Kosten zurückbekommen, wenn du beispielsweise Fenster austauschst, eine neue Heizung einbaust oder Wärmedämmungsmaßnahmen durchführst. Du erhältst jedoch nur eine Steuerermäßigung, wenn du für jedes der drei Jahre deine Steuererklärung abgibst.

 

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Im Paragrafen 35c des Einkommensteuergesetz wird die Förderung von energetischen Sanierungen näher geregelt.

  • Eigene Nutzung der Wohnung: Um die energetische Sanierung fördern zu lassen, musst du die Immobilie auch selbst nutzen. Irrelevant ist, ob es sich hierbei um ein Haus, ein Ferienhaus, eine Eigentumswohnung oder eine Zweitwohnung handelt. Sollten auch andere Personen diese Immobilie nutzen, ist es rechtlich kein Problem, solange sie nicht hierfür bezahlen. Der Steuervorteil entfällt jedoch, wenn diese Immobilie zeitweise vermietet wurde. Hier kannst du nur den von dir genutzten Teil geltend machen und damit nur anteilig deine Sanierungskosten ansetzen.
  • Die Immobilie muss 10 Jahre alt sein: Solltest du eine Immobilie besitzen, die jünger als 10 Jahre ist, so entfällt für dich die Steuerermäßigung. Ist die Immobilie älter als 10 Jahre, so kannst du eine Steuerermäßigung nutzen.
  • Sanierungsarbeiten durch Fachunternehmen: Als Immobilienbesitzer neigt man meistens dazu, die Sanierungsarbeiten in die eigenen Hände zu nehmen, doch um vom Steuervorteil zu profitieren, solltest du das vermeiden. Du solltest ein Fachunternehmen hierfür beauftragen, welches der energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung entspricht. Natürlich muss auch der Arbeitsbereich des Fachunternehmens der Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, entsprechen. So darfst du nicht wärmedämmende Maßnahmen durchführen lassen, wenn du Fenster austauschen lässt.
  • Sanierungsdurchführung zwischen 2019 und 2030: Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wurde die Steuerförderung integriert. So müssen für eine solche Förderung die Maßnahmen zwischen dem 31.12.2019 und dem 01.01.2030 durchgeführt worden sein.
  • Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum: Du kannst eine Steuerförderung erhalten, wenn die Immobilie im europäischen Wirtschaftsraum liegt. Hierzu gehören die Saaten der EU, Norwegen, Lichtenstein und Island. Großbritannien und die Schweiz sind hier ausgenommen.

 

Was kannst du absetzen?

  • Fenstererneuerungen
  • Außentürerneuerungen
  • Wärmedämmungen (Dachfläche, Wände etc.)
  • Lüftungsanlagenerneuerungen
  • Lüftungsanlageneinbau
  • Heizungsanlagenerneuerungen
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen (zur Betriebs- und Verbrauchoptimierung)

 

Energetische Sanierung

 

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