Ein-Euro-GmbH

Unter einer „Ein-Euro-GmbH“ oder einer „Mini-GmbH“ versteht man eine sogenannte „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Oft wird hier eine Abkürzung UG verwendet. Die Einstiegsform dieser GmbH erfordert nur ein Mindestkapital von 1 EUR. Es handelt sich dabei um eine juristische Person.

 

Wie kam es zu einer „Ein-Euro-GmbH“?

Die Unternehmergesellschaft existiert in Deutschland seit 2008, seitdem das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ in Kraft getreten ist.

In vielen EU-Staaten herrscht seit Langem im Vergleich zu Deutschland geringere Anforderungen an die Formalien, wenn du eine Unternehmergesellschaft gründen möchtest. Die deutsche GmbH machte die Gründung einer britischen Limited (Ltd.) mit nicht anfallenden Finanzierungshürden eines Mindestkapitals besonders unattraktiv.

 

Was brauchst du für eine „Ein-Euro-GmbH“?

Du brauchst eine Gesellschaftssatzung, die notariell beurkundet worden ist. Man kann eine eigene Satzung von einem Rechtsanwalt anfertigen lassen oder ein Musterprotokoll vom Gesetzgeber verwenden. Ferner muss die Ein-Euro-GmbH zur Eintragung in das Handelsregister Buchstabe B angemeldet werden.

Im Rechtsverkehr muss in deinem Firmennamen der Rechtsformzusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ geführt werden. Deine Gesellschaft unterliegt demnach der Buchführungspflicht und erzielt gewerbliche Einkünfte.

 

Ein-Euro-GmbH

 

Kosten

Wenn die Gesellschaft mit dem vom Gesetzgeber gegebenen Musterprotokoll gegründet wird, so können die Gründungskosten einen Betrag von bis zu 300 EUR betragen. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass das Stammkapital mindestens 300 EUR beträgt.

 

Anders als bei einer klassischen GmbH bist du bei einer „Ein-Euro-GmbH“ dazu verpflichtet, 25 Prozent deines Jahresüberschusses in eine gesetzliche Kapitalrücklage einzustellen. Sobald du die Summe aus Stammkapital und Kapitalrücklage von 25.000 EUR erreicht hast, wird deine Unternehmensgesellschaft in eine GmbH umgewandelt.

 

Vor- und Nachteile

Vorteile einer „Ein-Euro-GmbH“:

  • Es ist nur eine Stammeinlage von 1 EUR pro Gesellschafter notwendig
  • Möglichkeit des Aufbaus von Sitzen im Ausland (zusätzlich)
  • Sobald ein Stammkapital von 25.000 EUR erreicht wurde, kann die Ein-Euro-GmbH in eine reguläre GmbH umgewandelt werden (Unfirmierung)
  • Geringes finanzielles Risiko (da nur ein geringer Stammkapital vorhanden ist)
  • Eine schnelle Gründung mit einem Musterprotokoll möglich
  • Möglichkeit der Gründung einer Holding

 

Nachteile:

  • Doppelte Buchführung ist verpflichtend
  • Thesaurierungspflicht
  • Dein Stammkapital darf höchstens 24.999 EUR betragen
  • Höhere Insolvenzgefahr
  • Seriositätsschwelle (Skepsis unter Geschäftspartner)

 

Ein-Euro-GmbH Vor- und Nachteile

 

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