Damnum

Das Damnum wird als Hauptbegriff für das Darlehensabgeld (Disagio) und Darlehensaufgeld (Agio) verwendet. Das Damnum errechnet sich aus der Differenz zwischen Rückzahlungsbetrag und Auszahlungsbetrag deines Darlehens. Vereinbarst du ein Damnum als Darlehensaufgeld, so erhöht sich der Rückzahlungsbetrag um das Aufgeld. Vereinbarst du ein Damnum als Darlehensabgeld, so verringert sich der Auszahlungsbetrag um das Abgeld.

Mit anderen Worten kannst du das Damnum wie eine Zinszahlung behandeln. Es ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen, abhängig davon, ob du als Darlehensnehmer*in oder Darlehensgeber*in fungierst. Bei der steuerrechtlichen Beurteilung deines Damnums wird außerdem unterschieden, ob es sich um einen privaten oder betrieblichen Kredit handelt.

 

Warum wird ein Damnum vereinbart?

Wenn du als Kreditnehmer*in einen Kreditvertrag mit einer Bank abschließt, so einigt ihr euch auf einen bestimmten Nennbetrag des Darlehens. Es kann allerdings vereinbart werden, dass nicht der vollständige Nennbetrag an dich als Kreditnehmer*in ausbezahlt wird. Der Unterschied zwischen diesem Nennbetrag und dem tatsächlich ausbezahlten Betrag ist das Damnum.

Durch das Damnum sollen für gewöhnlich die Bearbeitungsgebühren, die für deinen Kredit anfallen, abgedeckt werden. Du zahlst diesen Betrag als Kreditnehmer*in nicht auf einmal, sondern im Laufe der Kredittilgung in Monatsraten. Demzufolge übersteigt der Wert des abbezahlten Kapitals den Betrag des aufgenommenen Kapitals.

 

Privates Damnum

Bist du der/die private Darlehensgeber*in, so hast du das Damnum im Jahr der Aufnahme als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Bist du der/die private Darlehensnehmer*in, so kannst du das Damnum nur dann steuerlich geltend machen, wenn es mit der Erzielung von Einkünften in einem Zusammenhang steht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du ein Kredit für ein Haus nimmst und das Haus zum Zweck der Vermietung erworben wird.

 

Betriebliches Damnum

Beim betrieblichen Damnum wird zwischen folgenden Arten unterschieden:

  • Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Hier wird das Damnum als Zinseinnahme beim/bei der Darlehensgeber*in zugerechnet. Die Einnahme wird dabei erst bei Zufluss des Geldes erfasst. Bist du ein*e Darlehensnehmer*in, so liegt für dich eine sofortig abzugsfähige Betriebsausgabe vor. Die wird gemäß dem Abflussprinzip bei Verausgabung des Geldes erfasst.
  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich: Hier muss für das Damnum, das bei der Auszahlung des Kredites einbehalten wurde, ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden. Aufgelöst wird dieser entsprechend der Darlehenslaufzeit. Bist du der/die Darlehensgeber*in, ergibt sich ein Ertrag bzw. eine Betriebseinnahme. Bist du hingegen ein*e Darlehensnehmer*in, so ergibt sich ein Aufwand bzw. eine Betriebsausgabe.

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