Bundeswehr

Was Steuern und Sozialversicherung betrifft, werden Soldat*innen bei der Bundeswehr genauso wie Beamte behandelt. Als Soldat*in musst du lediglich die Lohnsteuer von deinem Gehalt abziehen, Sozialversicherungsbeiträge musst du demnach nicht leisten.

Als Soldat oder Soldatin bist du nicht gesetzlich krankenversichert. Du erhältst unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Beachte aber, dass du dazu verpflichtet bist, dich bei einer Pflegeversicherung zu versichern. Die Kosten musst du selbst tragen.

 

Welche Bezüge sind steuerfrei?

Für Angehörige der Bundeswehr, der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes, der Berufsfeuerwehr, der Vollzugspolizei und bei Vollzugsbeamten der Kriminalpolizei sind folgende Bezüge steuerfrei:

  • Der Geldwert der gewährten Heilfürsorge
  • Der Geldwert der aus Dienstbeständen überlassenen Dienstkleidung
  • Verpflegung oder Verpflegungszuschüsse, die im Einsatz gewährt wurden
  • Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung

 

Auch die Bezüge, die du aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an dich als Wehrdienstbeschädigte*r und Zivildienstbeschädigte*r, Kriegsbeschädigte*r, Kriegshinterbliebene*r oder ähnlich gestellte Person gezahlt wurden, sind steuerfrei. Eine Ausnahme stellen die Bezüge dar, die aufgrund der Dienstzeit gewährt werden.

 

Umzüge

Wenn du in eine Kaserne einziehst oder aus der Kaserne ausziehst, den Standort wechselst, dann kannst du diese Kosten geltend machen. Das gilt sogar, wenn du normal umziehst, um näher an deinem Einsatzort zu sein.

Das Finanzamt erkennt folgende Umzugskosten an:

  • Reisekosten
  • Inserat- bzw. Anzeigenkosten, Wohnungsvermittlung
  • Umschreibung Personalausweis
  • Doppelte Mietkosten
  • Beförderungskosten (wie zum Beispiel Umzugshelfer, Umzugswagen)
  • Ummelden von Pkw
  • An- und Abbringen von Lampen, Fernsehantenne, Gardinen
  • Kosten für einen Kochherd

 

Die Werbungskostenpauschale für Angehörige der Bundeswehr

Die Werbungskostenpauschale liegt bei Soldat*innen bei 1.000 EUR jährlich. Es müssen keine Aufwendungen angegeben werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Pauschale automatisch mit.

Mögliche Werbungskosten für Soldaten*innen:

  • Verpflegung: Ab 8 Stunden gibt es 12 EUR, bei ganztägiger Abwesenheit 24 EUR.
  • Fahrten zur Kaserne: Werden pauschal mit 0,30 EUR pro Kilometer abgerechnet.
  • Auswärtstätigkeiten: Wenn du aus beruflichen Gründen eine Tätigkeit außerhalb der Kaserne ausführst (wie zum Beispiel Übungen, Lehrgänge etc.), kannst du, sofern ein Auto dazu benötigt wird, ebenfalls 0,30 EUR pro Kilometer absetzen.
  • Arbeitsmittel: Fachbücher, beruflich genutzte Computer etc. können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.
  • Auslandseinsatz: Für die ersten drei Monate gibt es eine landesabhängige Verpflegungspauschale. Auch die Telefonkosten können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Doppelter Haushalt: Wenn eine doppelte Haushaltsführung zustande kommt, können Miet- und Nebenkosten am Zweitwohnsitz komplett von der Steuer abgesetzt werden.

 

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