Bewerbungskosten

Ob es nun Bewerbungsmappen oder Ratgeber für Bewerbungsgespräche, Bewerbungen sind teuer. Die Ausgaben können sich sehr schnell summieren, vor allem wenn du dich bei vielen Unternehmen bewerben musst. Bestimmt weißt du bereits, dass es Ausgaben gibt, die du von der Steuer absetzen kannst. Werbungskosten sind Ausgaben, die für deinen Beruf notwendig sind. Bewerbungskosten gehören auch zu den Werbungskosten.

 

Was sind Bewerbungskosten?

Wie bereits erwähnt entstehen für dich Kosten, wenn du Bewerbungen schickst. Doch das typische Ausdrucken und Verschicken einer Bewerbungsmappe ist nicht das kostenintensivste. Zusätzlich kommen noch Fahrtkosten und Übernachtungskosten für Bewerbungsgespräche hinzu und viele weiter Kosten, die aufgrund deiner Bewerbung anfallen. Diese Kosten kannst du als Werbungskosten steuerlich absetzen.

 

Welche Bewerbungskosten sind absetzbar?

Natürlich kannst du nicht alle Kosten absetzen. Um unter dem Bereich der Bewerbungskosten zu fallen, müssen die Kosten auch einen Zusammenhang zur Bewerbung haben. Du kannst die Bewerbungskosten nur absetzen, wenn du die Kosten auch selbst tragen musst. Wenn dein*e Arbeitgeber*in diese Kosten übernimmt, kannst du sie nicht geltend machen.

 

Reisekosten:

  • Übernachtungskosten
  • An- und Abreise für ein Vorstellungsgespräch
  • Verpflegungsmehraufwand

 

Materialien für Bewerbungen:

  • Kopien
  • Schreibpapier
  • Bewerbungsmappen
  • Briefumschläge
  • Kugelschreiber etc.
  • Beglaubigungen
  • Porto für das Versender der Bewerbungsmappen

 

Technische Utensilien für Bewerbungen:

  • Drucker, solange du ihn gekauft hast, um deine Bewerbungen zu drucken
  • Druckerpatronen
  • Software beispielsweise für das Erstellen von PDFs

Du kannst sogar deinen Laptop oder Computer steuerlich absetzen. Natürlich ist das nicht so einfach. Du musst dem Finanzamt gegenüber erklären, warum dieses Gerät für deine Bewerbungen notwendig ist. Es geht nur dann, wenn du das Gerät nur für Bewerbung kaufen musstest, weil du sonst keine verfassen könntest.

 

Vorbereitungen für Bewerbungen und die folgenden Vorstellungsgespräche:

  • Bewerbungsratgeber
  • Spezielle Magazine für die Stellensuche (keine allgemeinen Publikumszeitschriften)
  • Karriereberatungen
  • Sprachkurse für Bewerbungen
  • Fachliteratur
  • Seminare
  • Kosten für Übersetzungen der Bewerbungsunterlagen
  • Coaching

 

Bewerbungskosten

 

Wie kannst du die Bewerbungskosten absetzen?

Wie bei anderen Kosten gibt es auch hier mehrere Möglichkeiten. Genauer gesagt zwei Möglichkeiten. Zum einen kannst du deine anfallenden Kosten absetzen. Hierfür musst du deine Belege aufbewahren. Zum anderen kannst du einen Pauschbetrag nutzen. Logischerweise fallen höhere Kosten bei Bewerbungen per Post als bei Online-Bewerbungen an. Aus diesem Grund kannst du auch mit einem höheren Pauschbetrag rechnen. Der pauschale Betrag bei Bewerbungen per Post liegt zwischen 10 und 15 EUR pro Bewerbung. Dieser Betrag kann allerdings auch von Finanzämtern auf einen niedrigen pauschalen Betrag gesetzt werden.

Typischerweise liegt der pauschale Betrag für Online-Bewerbungen bei 2,50 EUR pro Bewerbungen. Wie du bereits bemerkt hast, sind die Angaben für nur eine Bewerbung gemacht worden. Um nun den endgültigen pauschalen Betrag zu errechnen, musst du die Anzahl deiner Bewerbungen mit den einzelnen pauschalen Beträgen multiplizieren. Du solltest dich aber nicht zu früh freuen, denn Sachbearbeiter entscheiden dann, ob der pauschale Betrag tatsächlich abgerechnet wird.

 

Wann lohnt es sich?

Wie bereits anfangs erwähnt, gehören Bewerbungskosten zu den Werbungskosten. Hier gibt es einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der dir grundsätzlich immer zusteht. Dieser Pauschbetrag beläuft sich derzeit auf 1.000 EUR. Aus diesem Grund solltest du abwägen, ob es sich lohnen würde deine Bewerbungen aufzulisten. Es wäre allerdings sinnvoll, wenn deine Bewerbungskosten zusammen mit anderen Werbungskosten die 1.000 EUR Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen würden.

 

Solltest du Belege aufbewahren?

Grundsätzlich würden wir dir immer raten, Belege aufzubewahren. So kannst du abwägen, was sinnvoller für deine Situation ist. Wenn du vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag Gebrauch machst, musst du hierfür keine Belege vorlegen. Solltest du aber höhere Ausgaben haben, dann wird dich das Finanzamt nach Belegen fragen.

Wenn deine Bewerbungen nicht erfolgreich waren, hast du steuerlich nichts zu befürchten. Nur die Suche nach einer beruflichen Tätigkeit ist ausschlaggebend.

 

 

 

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