Zu den Betriebsausgaben zählen die Aufwendungen, die durch den Betrieb ausgelöst sind. Zu den Anwendungen gehört alles, was in tatsächlichem, wirtschaftlichem oder sachlichem Zusammenhang mit dem Geschäft steht. Es spielt für den Abzug von Aufwendungen keine Rolle, ob die Aufwendungen üblich, zweckmäßig, angemessen oder notwendig waren.
Wenn du durchlaufende Posten in deiner Firma hast, dann sind diese für die Ermittlung deines Gewinnes unerheblich. Es handelt sich hierbei weder um deine Betriebsausgaben noch um deine Betriebseinnahmen. Dein Geld und deine Sachwerte sind steuerlich abzugsfähig. Am Ende musst du deine Betriebsausgaben von deinen Betriebseinnahmen abziehen. Du reduzierst außerdem durch den verringerten Gewinn auch deine Steuer.
Wie trenne ich die privaten und betrieblichen Ausgaben voneinander?
Wenn deine Aufwendungen ausschließlich der privaten Lebensführung dienen, kannst du sie nicht als Betriebsausgaben abziehen. Das geht auch dann nicht, wenn sie durch ihre gesellschaftliche oder wirtschaftliche Position aufgelöst werden. Auch wenn die Aufwendungen zur Förderung deines Berufs oder deiner Tätigkeit erfolgen, kannst du sie leider nicht als betriebliche Ausgabe abziehen.
Bei den gemischten Kosten liegt eine Grenze für die „untergeordnete Bedeutung“ von entweder dem privaten oder dem betrieblichen Bereich bei 10%. Sollte eine einwandfrei und einfach nachprüfbare Trennung bei den gemischten Leistungen zwischen privater und betrieblicher Veranlassung nicht möglich ist, sind die Kosten insgesamt nicht abziehbar.
Zu den aufteilbaren Kosten zählen vor allem:
- Telefongebühren
- Reisekosten
- Kraftfahrzeugkosten (gefahrene Kilometer)
Welche Kosten lassen sich nicht trennen?
- Fernseher, Schreibmaschine und PC, die du privat und beruflich nutzt
- Deine alltägliche Kleidung und Schuhe (keine typische Arbeits- bzw. Berufskleidung)
- Allgemeinbildende Literatur (Tageszeitungen, Magazine, Nachschlagwerke), die du ebenfalls sowohl beruflich als auch privat nutzen kannst
- Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Brillen, die du ständig trägst
Welche Betriebsausgaben gibt es?
Es fallen in jedem Unternehmen unterschiedlich Betriebskosten an, die du steuerlich absetzen kannst. Zu den typischen Betriebsaufwendungen zählen:
- Anwaltskosten
- Abschreibungen (AfA)
- Beratungskosten (Anwalt, Steuer)
- Beiträge an Berufsverbände
- Betriebssteuern
- Bürokosten wie Miete, Material oder Reinigung
- Finanzierungskosten
- Fachbücher, Fachmagazine oder Fachzeitschriften
- Fortbildungs- und Schulungskosten
- Geschäfts- und Informationsreisen
- Kraftfahrzeugkosten
- Umzugskosten
- Personalkosten
- Versicherungsbeiträge (jedoch keine privaten Versicherungen)
- Werbeaufwendungen