Beerdigungskosten

Für die Bestattung des Verstorbenen müssen laut BGB die Erben sorgen.

Sollte das Erbe geringer als die Kosten für die Beerdigung ausfallen, kannst du diese Differenz steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt ist hier aber, dass du die Kosten aus rechtlichen Gründen übernommen oder aus sittlichen Gründen gezahlt hast, wobei der Nachlass dafür nicht ausreichte.

 

Wer muss für die Kosten aufkommen?

Gibt es ein Testament, in dem du als Erbe*in eingesetzt wurdest, bist du verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Sollte kein Testament vorhanden sein, gilt die gesetzliche Erbfolge. Gesetzlich bist du dann zur Begleichung der Bestattungskosten verpflichtet, sofern du dem/der Erblasser*in gegenüber unterhaltspflichtig warst. In der Regel sind das die Ehepartner.

Sollte die finanzielle Belastung für dich nicht zumutbar sein, ist es möglich, eine Sozialbestattung zu beantragen. Die Zumutbarkeit der Belastung wird vom Finanzamt aufgrund deines Familienstandes, Jahreseinkommens und Anzahl der Kinder zusammengestellt.

 

Wie viel kannst du von der Steuer absetzen?

Du kannst für die Beerdigungskosten ein Pauschbetrag von 10.300 EUR geltend machen. Das geht auch ohne Nachweis. Bei einem höheren Betrag ist die Vorlage der Einzelnachweise von Vorteil.

Die Pauschale kann nach dem jeweiligen Erbanteil aufgeteilt werden, sofern du die Aufwendungen mit anderen Erben zusammenträgst.

 

Welche Beerdigungskosten kannst du absetzen?

Grundsätzlich kannst du alle Kosten absetzen, die mit Beerdigung und dem Erbfall was zu tun haben. Dazu gehören:

  • Sterbeurkunde
  • Übliche Bestattung (Beerdigung, Feuerbestattung, Seebestattung)
  • Angemessenes Grabdenkmal
  • Totenschein
  • Sarg, Kreuz, Urne, Grabstein und Inschrift
  • Leichenschau
  • Kirchliche und bürgerliche Trauerfeierlichkeiten
  • Überführung des Leichnams
  • Todesanzeigen, Karten, Briefe und dazugehöriges Porto
  • Eröffnung des Testaments
  • Erstbepflanzung und Grabpflege
  • Danksagungen
  • Beerdigungsinstitut
  • Sterbehemd
  • Nutzungsgebühren für die Grabstätte, Vorbereitung des Grabes
  • Gerichts-, Notariats- und Anwaltskosten für die gerichtliche und außergerichtliche Nachlassregelung
  • Steuerberater, der die Erbschaftssteuererklärung erstellt
  • Nachlassregelung
  • Einsetzung eines Testamentsvollstreckers

 

 

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