Die Steuergesetze sind für viele schwer verständlich. Die Gesetzestexte sind lang und durch Verweise meistens sehr kompliziert zu lesen. Nahezu jeder Berufsstand wird explizit erwähnt. So auch Beamte. Grundsätzlich muss jede*r, der/die einen Lohn erhält, auch Lohnsteuern zahlen. Bei Beamten ist das nicht anders. Du musst alle deine Bezüge versteuern. Was du als Beamte beachten solltest, erklären wir dir hier.
Wann musst du als Beamte eine Steuererklärung abgeben?
Du weißt bereits, dass es gewisse Pauschalen und Beträge gibt, die deine Steuerlast mindern. Wenn du allerdings Beamte*r bist, wird bei der Berechnung deiner Lohnsteuer ebenfalls eine Pauschale berücksichtigt. Das ist die Vorsorgepauschale für Krankenversicherungskosten. Genau wie andere Pauschalen verringert auch diese deine Steuerlast.
Jetzt fragst du dich zurecht, was passiert, wenn du weniger für deine Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst. In diesem Fall hättest du einen Steuervorteil und müsstest eine Steuererklärung machen lassen und abgeben. In der Regel kommst du dann nicht um eine Steuernachzahlung herum.
Kannst du auch eine Steuererklärung freiwillig abgeben?
Solltest du keine Steuervorteile haben, bist du nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung machen zu lassen. Wie sonst auch, kannst du eine Steuererklärung freiwillig erstellen und einreichen. Vor allem wenn du zu viel Steuern gezahlt hast, könnte sich eine solche freiwillige Abgabe lohnen.
Immer wenn du eine Steuererklärung abgibst, kannst du schauen, ob du gewisse Kosten steuerlich geltend machen kannst.
Welche Kosten kannst du steuerlich absetzen?
- Beiträge zur Krankenversicherung sowie andere Versicherungen
- Entfernungspauschale
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Umzugskosten
- Fortbildungen, die du privat bezahlt hast
- Spenden
- Doppelte Haushaltsführung
- Fachliteratur
- Arbeitsmaterialien
- Arbeitszimmer, solange vom Finanzamt anerkannt
Gibt es eine Abgabefrist für Beamte?
Du kannst sowohl deine Steuererklärung freiwillig abgeben oder dazu verpflichtet sein. Solltest du dazu verpflichtet sein, so hast du eine Abgabefrist bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Bei einer freiwilligen Abgabe kannst du dir mehr Zeit lassen. Hier kannst du ganze 4 Jahre rückwirkend noch eine abschicken. Dies ist dann vorteilhaft, wenn eine Rückerstattung möglich ist. Doch auch bei einer freiwilligen Abgabe gibt es einen Stichtag. Hier beläuft dieser sich auf den 31.12.
Was kannst du in deiner Steuererklärung ansetzen?
Wie bereits erwähnt, musst du als Beamte deine Bezüge versteuern. Deine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung musst du teilweise nicht selbst übernehmen.
Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben. Bei gewissen Krankenhausbesuchen werden einige Zusatzleistungen teurer angerechnet. Diese Leistungen zählen aber nicht als Sonderausgabe. Wenn du also eine Zusatzleistung wie die Behandlung durch eine*n Chefarzt*in hast, so wird das nicht als Sonderausgabe anerkannt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass diese Behandlung durch eine Krankheit als außergewöhnliche Belastung absetzbar ist.
Deine Versorgungsbezüge, die du im Ruhestand erhältst, müssen komplett versteuern werden. Hierfür gibt es allerdings einen Freibetrag, der für dich profitabel sein kann.
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