Basisrente

Die Basisrente, wird auch Rürup-Rente genannt. Sie ist eine kapitalgedeckte Leibrentenversicherung. Mit anderen Worten kannst du mit einer Basisrente staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen. Die Leibrentenversicherung kann bei einem privaten Anbieter für die eigene Altersvorsorge abgeschlossen werden.

 

Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?

Es kann grundsätzlich jeder eine Basisrente abschließen. Ursprünglich wurde sie aber für Selbstständige entwickelt, die vor dem Ruhestand ansparen wollten. Du kannst ein Rürup-Vertrag als Ersatz für die gesetzliche Rente oder als eine zusätzliche monatliche Auszahlung während der Rente nutzen.

 

Bedingungen für den Versicherungsvertrag

  • Die Rentenauszahlung muss monatlich gleich oder steigend folgen
  • Es muss eine Leibrente vereinbart Der Versicherer muss keine Mindestrente garantieren
  • Du bekommst die Rentenauszahlung erst mit deinem Lebensjahr. Wenn die Versicherung erst nach dem 31.12.2011 abgeschlossen wurde, dann erst mit dem 62. Lebensjahr
  • Dein Rürup-Vertrag muss zertifiziert Das Zertifikat wird vom Anbieter beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt
  • Deine Ansprüche auf dem Rürup-Vertrag dürfen nicht übertragbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht beleihbar und nicht kapitalisierbar Es ist weder ein Rückkauf noch eine Kündigung möglich
  • Wenn du ergänzende Absicherungen gegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit hast, darf diese nicht mehr als 50 Prozent des Rürup-Gesamtbetrags ausmachen
  • Du als Versicherungsnehmer*in musst der elektronischen Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung zustimmen

 

Besonderheiten des Rürup-Vertrags

Ein Rürup-Vertrag muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit der Staat ihn als förderfähigen Vertrag anerkennt. Außerdem ist ein Rürup-Vertrag ein privater Versorgungsvertrag mit einem Versicherer. Meistens ist es die Rentenversicherung.

Besonderheiten:

  • Du kommst während der Vertragslaufzeit an dein Geld nicht ran
  • Du hast kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass du das Geld nicht auf einen Schlag bekommst
  • Du kannst die Beiträge bei der Steuer ansetzen
  • Ein Rürup-Vertrag ist unkündbar. Du kannst gegebenenfalls weniger oder gar nichts einzahlen, zahlst allerdings weiterhin jedes Jahr bis zur Rente die Verwaltungskosten aus deinem Vertragsguthaben
  • Du kannst dein Geld nicht auf jemand anderen übertragen oder vererben
  • Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wenn du den Anbieter wechseln möchtest. Bei manchen ist es daher nicht möglich oder setzt eine Gebühr voraus

 

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