BahnCard

Die Einstellung der Menschen verändert sich immer wieder. Erst durch Autos wurde die Mobilität eines/einer Angestellten wichtiger. Es wird erwartet, dass man immer zu jederzeit überall sein kann. Ein Auto hilft dabei, aber jetzt durch das Thema der Nachhaltigkeit bleibt immer die Frage, ob es nicht besser wäre, andere Transportmittel zu nutzen, die umweltfreundlicher sind. Vor allem in Großstädten ist es dann vorteilhaft, wenn an eine BahnCard hat und die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt. Doch was ist die BahnCard und wie bekommt man eine? Keine Sorge, wir klären dich auf!

 

Was ist die BahnCard?

Wenn du öffentliche Verkehrsmittel gerne und oft nutzt, merkst du bestimmt, dass viele kleine Fahrten etwas mehr kostet. Zwar sind die Preise vollkommen legitim, aber über Rabatte kann man sich nicht beschweren. Solltest du im Jahr nur sporadisch die Bahn benutzen, so lohnt sich eine BahnCard eher nicht. Aber vor allem für berufliche Reisen und die Fahrt zur Arbeit und nach Hause kannst du dir durch die BahnCard einige Kosten sparen. Sie ist in gewissermaßen eine kostenpflichtige Rabattkarte, die du eventuell sogar von deinem/deiner Arbeitgeber*in erhalten kannst.

 

Kannst du die Kosten einer BahnCard absetzen?

Wenn du eine BahnCard kaufst und sie aber für berufliche Zwecke nutzt, so sind das Werbungskosten, die du geltend machen kannst. Hierzu zählen Fahrten zu Bewerbungsgesprächen, aber auch Dienstreisen. Ferner gibt es auch berufliche Auswärtstätigkeiten, für die du die BahnCard nutzen kannst. Natürlich solltest du diese Fahrten auflisten, damit du dies vorzeigen kannst. Zu diesen Fahrten zählt allerdings nicht die reguläre Fahrt von deinem Wohnsitz zu deinem Arbeitsplatz. Für diese Fahrt wird die Entfernungspauschale angewendet.

 

Was sind berufliche Auswärtstätigkeiten?

  • Verkaufsgespräche bei Firmenkunden
  • Fortbildungen
  • Berufliche Konferenzen

 

Was ist, wenn du die BahnCard von deinem/deiner Arbeitgeber*in erhältst?

Prinzipiell kannst du nur diejenigen Kosten steuerlich absetzen, die du auch tatsächlich getragen hast. Das bedeutet, dass du nicht die BahnCard absetzen kannst, wenn dein*e Arbeitgeber*in diese Kosten trägt.

Doch aufpassen!

Wenn dein*e Arbeitgeber*in diese Kosten übernimmt, kann die BahnCard auch steuerpflichtig sein. Hier entscheidet es sich, ob du die BahnCard auch für private Zwecke nutzt. Auch wichtig ist das Interesse deines/deiner Arbeitgeber*in. Nutzt du die BahnCard ausschließlich für berufliche Zwecke, so musst du diese nicht versteuern.

Solltest du die BahnCard auch für private Zwecke nutzen, so muss geprüft werden, ob dein*e Arbeitgeber*in an der Überlassung der Bahncard ein überwiegendes Interesse hat. Bei einem Interesse des/der Arbeitgeber*in musst du die Bahncard besteuern.

Die Bahncard wird als steuerliche Einnahme versteuert, wenn sie eine Zuwendung an dich sein soll. Hier profitiert der/die Arbeitgeber*in nicht finanziell.

 

BahnCard

 

Zeit und Nerven sparen: Lass Deine Steuer von Experten machen!

Jetzt Steuererklärung beauftragen!