Architekt

Der Beruf eines Architekten ist sehr spannend. Dabei sind neben der akkuraten Zeichnung auch die räumliche Wahrnehmung und Überwachung der Baustelle ein wichtiger Aspekt des Berufs. Das bedeutet, dass man für die Ausübung dieses Berufs Talent und auch Hingabe benötigt. Wir erklären dir hier, was du als Architekt vor allem steuerlich bedenken musst.

 

Was ist ein Architekt?

Grundsätzlich werden Architekten für das Entwerfen und Gestalten von Bauwerken benötigt. Dabei besteht die Aufgabe eines Architekten primär darin, Gebäude technisch, gestaltend und auch funktional und wirtschaftlich zu planen. Dazu kommen Aufgaben wie die Kommunikation mit den Bauherren, Behörden und auch ausführenden Firmen. Nach dem Entwerfen eines Bauwerkes ist es auch die Aufgabe der Architekten, dass sie die Baufortschritte kontrollieren und Preise vergleichen. Demnach ist es auch besonders wichtig, dass sie die Terminplanung im Blick behalten.

 

Was ist steuerlich zu beachten?

Der Beruf des Architekten wird im Einkommensteuergesetz als eines der Katalogberufe aufgelistet. Dabei zählt es zu einer freiberuflichen Tätigkeit und du erzielst Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Während du zwar die Einkommensteuer bezahlen musst, unterliegst du nicht der Gewerbesteuer. Führst du allerdings ein Büro in Form einer Kapitalgesellschaft, so wird die Gewerbesteuer fällig. In diesem Fall besteht eine Gewerbesteuerpflicht. Es wird keine Gewerbesteuer fällig, wenn das Büro als eine Sozietät geführt wird.

 

Was sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit?

Du weißt bereits, dass du Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielst, wenn du als Architekt tätig bist. Sie gehören zu den freiberuflichen Tätigkeiten und zählen zur Kategorie technisch-wissenschaftlich. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehören zu den Gewinneinkünften. Das bedeutet, dass hier als Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer der Gewinn verwendet wird. Zur Ermittlung des Gewinns wird die Einnahme-Überschussrechnung verwendet. In der Regel muss keine Bilanz erstellt werden, unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ausfällt. Du musst allerdings eine Steuererklärung fristgerecht abgeben. Auch bei Einkünften aus selbständiger Arbeit können Freibeträge verwendet werden. Zudem kannst du Kosten absetzen, die zur Erzielung deiner Einkünfte notwendig waren, wenn du diese auch belegen kannst und selbst getragen hast.

 

Wie wird der Gewinn ermittelt?

Die Einnahmeüberschussrechnung ist grundsätzlich recht gut zu verstehen. Du ermittelst deine Betriebseinnahmen und ziehst davon deine Betriebsausgaben ab. Dabei entsteht entweder ein Verlust oder ein Gewinn. Diese Berechnung musst du neben der Anlage S dem Finanzamt übermitteln.

 

Kannst du Architektenleistungen steuerlich absetzen?

Nachdem wir nun geklärt haben, was du als Architekt zu beachten hast, sehen wir uns nun an, was du tut kannst, wenn du eine Architektenleistung in Anspruch nimmst. Nehmen wir an, du möchtest mit deiner Familie ein Haus bauen, dann benötigst du einen Architekten, der dir diesen Wunsch erfüllen kann. Die Kosten für einen Architekten kannst du nicht in deiner Steuererklärung berücksichtigen. Diese Kosten werden nicht zu den Steuerermäßigungen des Paragrafen 35a EStG gezählt. Anders sieht das aus, wenn du einen Architekten als Unternehmer benötigst. In diesem Fall kannst du die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Entscheidend ist, ob du die Architektenleistung zur Vermietung eines Objekts benötigst.

 

Architekt

 

Zeit und Nerven sparen: Lass deine Steuererklärung machen

Du möchtest Steuern sparen? Wir helfen dir dabei!