Arbeitszeugnis

Möchtest du dich für eine Arbeitsstelle bewerben, so musst du Bewerbungen schreiben. Hier kann ein Arbeitszeugnis für deine Referenzen sehr entscheidend sein. Durch ein Arbeitszeugnis kann dein ehemaliger Arbeitgeber deine Leistungen aufs Papier bringen und dir für die Zukunft viel Erfolg wünschen. Was das Arbeitszeugnis ist, erfährst du hier?

 

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Nachdem du eine Arbeitsstelle verlassen hast, kann dein ehemaliger Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen. Dadurch soll bestätigt werden, dass du nicht nur dort gearbeitet hast, sondern auch Leistung erbracht hast. Dieses Zeugnis muss allerdings wahr sein und darf trotzdem die Zukunft des Arbeitnehmers nicht erschweren.

 

Welche Anforderungen müssen bei einem Arbeitszeugnis erfüllt sein?

Die erste Anforderung an ein Arbeitszeugnis ist die äußere Form. Es muss in jedem Fall maschinenschriftlich vorliegen. Im privaten Leben mag es zwar persönlicher sein, einen handgeschriebenen Brief zu bekommen, doch im professionellen Leben sollte ein Arbeitszeugnis nicht handschriftlich vorliegen. Zudem sollte das Arbeitszeugnis auf dem üblichen Geschäftspapier sein.

Außerdem ist eine Originalunterschrift des Arbeitgebers oder eines Vertreters wichtig. Eine Kopie des Arbeitszeugnisses genügt vollkommen. Nach Paragraf 109 Absatz 3 GewO darf das Arbeitszeugnis nicht elektronisch erteilt werden.

Folgende Kriterien müssen laut dem Bundesarbeitsgericht erfüllt sein:

  • Saubere und ordentliche Schrift
  • Gute Qualität des Papiers
  • Keine Flecken
  • Keine Radierungen
  • Keine Verbesserungen
  • Keine Durchstreichungen oder ähnliches
  • Unterschrift
  • Firmenstempel
  • Einheitliche Maschinenschrift
  • Briefkopf (ordnungsgemäß), hier muss der Name und die Anschrift erkennbar sein.

 

Was muss im Arbeitszeugnis stehen?

Grundsätzlich gibt es keine Richtlinien, wie ein Arbeitszeugnis aufgebaut werden soll. Typischerweise beginnt man mit einer Einleitung.

Folgende Angaben werden hier in der Regel aufgenommen:

  • Überschrift
  • Ausstellungsdatum
  • Name
  • Einstellungsdatum
  • Unternehmensname inklusive der Beschreibung und der Einsatzort
  • Die berufliche Position im Unternehmen

Nach der Einleitung folgt in der Regel die Tätigkeitsbeschreibung mit den Kompetenzen und den Vollmachten. Auch die Mitarbeiterführung wird hier aufgenommen.

Danach wird die Leistung beurteilt. Dabei wird insbesondere auf die Arbeitsbefähigung und die fachlichen Qualifikationen eingegangen. Besonders wichtig sind dann auch die Praxiswirksamkeit des Wissens und die Arbeitsweise sowie die Arbeitsbereitschaft und die Führungsleistungen. Neben den Erfolgen wird dann auch eine Leistungszusammenfassung beigefügt.

Zudem wird auch das Verhalten beurteilt. Hier werden besonders auch Sozialkompetenzen und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externe beleuchtet.

Zum Ende des Arbeitszeugnisses werden folgende Inhalte noch aufgenommen:

  • Beendigungsformel
  • Bedauerns- und Dankesformel
  • Erfolgs- und Zukunftswünsche
  • Unterschrift

 

Was darfst du nicht in ein Arbeitszeugnis schreiben?

Das Arbeitszeugnis muss wahr sein, darf allerdings nicht bei der Suche nach Arbeitsstellen behindern.

Aus diesem Grund dürfen folgende Themen nicht in einem Arbeitszeugnis stehen:

  • Kündigungsgründe
  • Vorstrafen
  • Gehalt
  • Krankheiten
  • Abmahnungen
  • Fehlzeiten, Urlaubs- oder Fortbildungszeiten
  • Behinderungen
  • Abhängigkeiten
  • Leistungsabfall
  • Gewerkschaftsengagement
  • Parteizugehörigkeit
  • Religiöse Ansichten
  • Nebentätigkeiten oder Ehrenämter

 

Wie sind Arbeitszeugnisse zu benoten?

Im Internet finden sich des Öfteren bestimmte Sätze, die die Benotung eines Arbeitszeugnisses ermöglichen. Wird besonders erwähnt, dass die Leistungen volle Anerkennung findet und mit Sorgfalt und Genauigkeit gearbeitet wurde, so kannst du davon ausgehen, dass es sich um ein Arbeitszeugnis der Note sehr gut handelt. Andersrum ist es eher ein Zeugnis der Note mangelhaft, wenn davon gesprochen wird, dass du die Arbeiten durchgeführt hast und in der Regel erfolgreich warst.

Auch wenn das Zeugnis gute Eigenschaften betonen kann, sollte eigentlich kein Geheimcode enthalten sein. Ist dies der Fall, so kannst du darauf bestehen, diesen zu entfernen.

 

Kannst du Bewerbungskosten steuerlich absetzen?

Durch das Arbeitszeugnis soll dir die Bewerbung einfacher fallen. Dadurch kannst du deine Leistung durch eine gute Referenz untermauern. Fallen im Zusammenhang zur Bewerbung Kosten an, so kannst du diese absetzen, wenn du sie selbst trägst. Dazu gehören unter anderem Reisekosten und Kosten für Materialien wie Schreibpapier und Briefumschläge. Pro Bewerbung online kannst du 2,50 EUR pauschal absetzen. Bei Bewerbungen per Post liegt der Pauschbetrag bei 10 bis 15 EUR pro Bewerbung.

 

Arbeitszeugnis

 

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