Arbeitsmittel

Was verstehst du unter Arbeitsmittel?

Arbeitsmittel werden als Anschaffungen definiert, die zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten gebraucht werden. Hierzu zählen:

  • Werkzeuge
  • Computer
  • Software
  • Arbeitskleidung
  • Büromaterial
  • Büromöbel, und vieles mehr.

Aus diesem Grund kannst du diese Aufwendungen steuerrechtlich als Aufwand in deiner Einkommensteuer absetzen. Bei Arbeitnehmern und Selbstständigen werden diese Aufwendungen “Werbungskosten” und “Betriebsausgaben” genannt. Somit kannst du bei der Anschaffung von speziellen Werkzeugen, Steuern sparen. Doch nicht alles ist absetzbar! Du kannst beispielsweise nicht jedes Bekleidungsstück absetzen, wenn du es auch außerhalb deiner Arbeit anziehen kannst. So akzeptiert das Finanzamt die Kosten deines Anzugs oder deines Etuikleides nicht, weil du diese Kleidungsstücke auch privat tragen kannst.

 

Kannst du Arbeitsmittel pauschal absetzen?

Aktuell wurde durch die Mehrwertsteuersenkung von 19 Prozent auf 16 Prozent auch die Pauschale verändert. Generell bekommst du als Steuerzahler*in eine Pauschale, wenn du Arbeitsmittel bis 800 EUR netto angeschafft hat. Das bedeutet, dass Anschaffungen, die nicht über die Grenze hinausgehen, sofort abgesetzt und komplett abgeschrieben werden. Alle Anschaffungen, die über dieser Grenze liegen, müssen über eine bestimmte Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden. Während der Corona Pandemie wurde eine Mehrwertsteuersenkung eingeführt. Somit blieb die Nettogrenze gleich, doch die Bruttogrenze wurde dementsprechend angepasst. So liegt die Grenze nicht mehr bei 953 EUR brutto, sondern bei 928 EUR brutto. Dies gilt ab der zweiten Jahreshälfte von 2020. Auch bei der Anschaffung von Büchern wurde die Grenze der Mehrwertsteuersenkung angeglichen. So liegt diese jetzt nicht mehr bei 856 EUR brutto, sondern bei 840 EUR brutto.

 

Wie kannst du absetzen?

Wenn du ein Arbeitsmittel zu mindestens 90 Prozent für das Ausüben deiner Arbeit verwendest, lässt sich diese Aufwendung vollkommen absetzen. Das heißt, du kannst private Gegenstände bei einer beruflichen Nutzung von mindestens 10 Prozent absetzen. Wenn du ein Arbeitsmittel zu 50 Prozent privat und zu 50 Prozent beruflich nutzt, kann man dies auch zu 50 Prozent von den Steuern absetzen . Alternativ kannst du auch je nach Nutzungsumfang absetzen. So rechnest du anhand dessen, wie viel Prozent das Arbeitsmittel beruflich genutzt wird. Bei einer Privatnutzung von über 90 Prozent ist das Arbeitsmittel nicht absetzbar, somit wird der Posten gestrichen. Das heißt, du kannst private Gegenstände absetzen, bei einer beruflichen Nutzung von mindestens 10 Prozent.

 

Was kannst du abschreiben?

Wenn das Arbeitsmittel mehr als 800 EUR gekostet hat, wird es gestaffelt abgesetzt. Das bedeutet, die Kosten des Arbeitsmittels werden auf die geschätzten Jahre der Nutzung verteilt. Hierfür gibt es eine Tabelle, die zeigen soll, wie viele Jahre ein Arbeitsmittel abgeschrieben werden soll. Im ersten Jahr wird das Arbeitsmittel monatsgenau abgerechnet.

 

Wie setzt du Einheiten ab?

Geräte, die nur in Kombination mit einem anderen Gerät funktionieren, werden als Einheit erfasst und ihre Kosten als Summe aufgenommen. So ist zum Beispiel eine Computersoftware ohne Computer nicht anwendbar. Wenn nun die Gesamtkosten 800 EUR brutto übersteigen, werden diese Kosten ebenfalls auf die Nutzungsdauer verteilt. Nur Geräte, die selbstständig funktionieren, werden auch einzeln akzeptiert. Falls ein Gerät aus einer Einheit ersetzt werden muss, wird mit dem sogenannten Restwert gerechnet. So werden vom ursprünglichen Kaufpreis, die bisherigen Abschreibungen abgezogen. Das ist dann der Restwert. Zu diesem Restwert werden nun die Anschaffungskosten des neuen Geräts hinzugefügt und die Gesamtsumme wird wieder auf die verbleibende Nutzungsdauer verteilt.

 

Von Privatnutzung zur beruflichen Nutzung?

Wenn du beispielsweise deinen privaten Laptop zur beruflichen Nutzung verwenden möchtest, lassen sich die Anschaffungskosten teilweise absetzen. Zur Berechnung der Werbungskosten wird wieder ein Restwert herangezogen. Dieser Restwert errechnet sich dadurch, dass du die Anschaffungskosten nimmst und die fiktiven Abschreibungen bis zum Zeitpunkt des Wechsels davon abziehst. Diese fiktive Abschreibung sind diejenigen Abschreibungen, die angefallen wären, wenn du das Arbeitsmittel von Anfang an zur beruflichen Nutzung genommen hättest. Bei einem Restwert, im Moment des Wechsels auf berufliche Nutzung, der noch unter 800 EUR netto oder 928 EUR brutto liegt, kann das Arbeitsmittel sofort abgesetzt werden.

 

Arbeitsmittel

 

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