Arbeitsessen

Hast du dich schon mal gewundert, warum im Restaurant des Öfteren gefragt wird, ob du einen Bewirtungsbeleg haben möchtest? Das liegt daran, dass ein Arbeitsessen auch steuerlich abzugsfähig ist. Dabei sind allerdings nicht die Essen mit Geschäftspartnern gemeint. Wir erklären dir, was du als Arbeitsessen verstehen kannst und wie dieses steuerlich zu bewerten ist.

 

Was ist ein Arbeitsessen?

Zunächst solltest du wissen, dass ein Arbeitsessen nicht zu den Bewirtungskosten gezählt wird. Wie bereits erwähnt, ist das Arbeitsessen nicht mit einem Essen mit Geschäftspartnern außerhalb des Unternehmens gemeint. Ein Arbeitsessen liegt grundsätzlich dann vor, wenn dein Arbeitgebern die Bewirtung übernimmt.

 

Hat dein Arbeitgeber dir ein Arbeitsessen gezahlt und du fragst dich jetzt, ob das ein geldwerter Vorteil ist? Keine Sorge, wir helfen dir! Lass jetzt deine Steuer machen!

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Ist das Arbeitsessen steuerlich absetzbar?

Fallen bei dir Aufwendungen an, weil du die Beköstigung deiner Mitarbeiter übernimmst, so kannst du diese Aufwendungen steuerlich unbeschränkt absetzen. Dabei ist zu bedenken, dass der Wert des Essens pro Mitarbeiter nicht über 40 EUR liegen kann.

 

Wozu dient das Arbeitsessen?

Als Arbeitgeber sind deine Arbeitnehmer in der Regel eines deiner wichtigsten Ressourcen. Die Motivation der Mitarbeiter ist aus diesem Grund vor allem sehr bedeutend. Ein motivierter Mitarbeiter arbeitet prinzipieller besser, wenn er sich wohl und geschätzt fühlt. Das Ziel ist es, die guten Mitarbeiter zu behalten, um langfristig nicht nur zusammenzuarbeiten, sondern sich auch zukünftige Kosten zu sparen. Du solltest nämlich nie vergessen, dass Kündigungen und Neueinstellungen Geld und Zeit kosten. Durch ein simples Arbeitsessen kannst du deine Mitarbeiter weiter motivieren und halten.

 

Ist ein Arbeitsessen ein geldwerter Vorteil?

Für den Arbeitgeber ist es zwar gut, dass die Bereitstellung von Speisen absetzbar ist, doch wie sieht es bei den Arbeitnehmern aus? Zählt das auch als geldwerter Vorteil? Um das beurteilen zu können, musst du dir erst ansehen, wie hoch der Wert des Essens ist. Ist der Wert der Mahlzeit von untergeordneter Bedeutung, so musst du dir keine Sorgen machen. Kostet das Essen nicht mehr als 40 EUR, so zählt es nicht als geldwerter Vorteil und unterliegt nicht der Lohnsteuer. Neben dem Wert des Arbeitsessens ist auch wichtig, dass der Arbeitgeber aus eigenbetrieblichen Interesse tätig wurde. Sind diese Bedingungen erfüllt, handelt es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

 

Beispiel:

Nehmen wir an, dein Arbeitgeber möchte das weitere Vorgehen bezüglich externer Geschäftspartner mit dir in einer mehrstündigen Besprechung durchdenken. Ihr erarbeitet fleißig einen Plan und Konzepte. Es ist viel zu tun und die Zeit vergeht sehr schnell. Anlässlich des außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, bezahlt dein Arbeitgeber das Essen. Dein Essen kostet insgesamt 25 EUR. Da dieser Betrag untergeordneter Bedeutung ist, kann dein Arbeitgeber diese 25 EUR steuerlich mit dem Bewirtungsbeleg geltend machen. Du musst dieses Arbeitsessen nicht versteuern.

 

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