Antidumpingzölle

Durch die Globalisierung ist es umso wichtiger geworden, die Einfuhr von Wirtschaftsgütern auch in gewisser Weise zu kontrollieren. Damit die Wirtschaft im Inland geschützt ist, wurden Antidumpingzölle eingeführt. Was diese handelspolitische Schutzmaßnahme ist und wofür die benötigt wird, erfährst du hier.

 

Was sind Antidumpingzölle?

Du kennst bereits den Normal- beziehungsweise den Vorzugszoll. Diese werden auf importierte Waren von bestimmten Ländern erhoben. Bei dem Antidumpingzoll handelt es sich ebenfalls um einen Zoll, der allerdings zusätzlich noch erhoben wird. Dieser Zoll kommt dann ins Spiel, wenn der Exportpreis unter dem Normalwert im Inland liegt.

Im Grunde kann man sagen, dass Antidumpingzölle protektionistische Zölle sind. Diese fallen dann an, wenn die Einfuhr der Produkte Gemeinschaftsherstellern von gleichartigen Produkten schaden können. Dadurch soll der lokale Markt geschützt werden.

 

Was sind gedumpte Waren?

Du kannst davon ausgehen, dass eine Ware unterpreisig ist, wenn der Preis im Vergleich zum normalen Handelsverkehr mit Drittländern bei der Einfuhr in die EU niedriger ausfällt. Durch diesen Zoll soll der gedumpte Preis ausgeglichen werden. Eine neue geplante Antidumping-Maßnahme oder Änderung sollte dem Importeur rechtzeitig bekannt gegeben werden. Importeure können in der Regel diese Abgaben nicht abwälzen.

Die EU-Kommission informiert online über Antidumpingverfahren sowie über Antisubventionsverfahren.

 

Welche Rechtsgrundlage gibt es?

Für die Antidumpingzölle ist die Antidumping-Grundverordnung (EU) 2016/1036 Rechtsgrundlage. In dieser Verordnung werden die Verfahren für die zugehörigen Untersuchungen geregelt. Zudem dient sie der Regelung bezüglich der Einführung als auch Berechnung und Erhebung der Antidumping-Zölle.

Durch die Reform der Antidumping-Grundverordnung im November 2017 sind die staatlichen Preisverzerrungen nun maßgeblich für die Berechnungsmethodik der Zölle. Diese Methode beruht auf länderneutralen Methodiken. Damit ist der Marktwirtschaftsstatus des Landes nicht mehr maßgeblich.

Sollte eine Umgehung der Maßnahmen stattfinden, können die Antidumpingzölle auf gleichartige Waren aus Drittländern erweitert werden.

 

Wie funktioniert das Antidumpingverfahren?

In den Prozess sind Unternehmen beteiligt. Besteht Verdacht, dass Waren gedumpt werden, kann ein Antrag auf ein Untersuchungsverfahren gestellt werden. Hierfür wird ein Leitfaden von der EU-Kommission veröffentlicht, in dem die benötigten Informationen erläutert werden. Es werden Beweise benötigt, die zeigen, dass diese Einfuhr zu einer Schädigung des Wirtschaftszweigs führt. Ist die Beschwerde gerechtfertigt, so wird ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Es werden vorläufige Antidumpingzölle für sechs, maximal neun Monate eingeführt, wenn Dumping vorliegt. In dieser Zeit werden endgültige Zölle für die nächsten fünf Jahre entschieden.

Im Amtsblatt der Europäischen Union wird bekannt gegeben, wenn die Maßnahme auslaufen wird. Gemeinschaftshersteller können dann vor dem Ablauf dieses Zeitraums (spätestens 3 Monate davor) einen Antrag auf Überprüfung stellen.

 

Antidumpingzölle

 

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